Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Dr. Hannes Kopf, Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium informierte heute auf der Landesgartenschau in Landau über Rechte, Grenzen und Paragrafen rund um das Nachbarrecht. ‚Ein guter Nachbar ist ein edel Kleinod.‘ Im Sinne dieses Zitats nach Karl Simrock erhielten Bürgerinnen und Bürger durch den Staatssekretär Tipps und Hinweise etwa zu Grenzabständen, zum Laubfall, zu Grundstücksbenutzungsrechten und vielem mehr. „Die Bereitschaft, miteinander zu sprechen, Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme, aber auch Nachbarschaftshilfe sind die besten Voraussetzungen für eine gute Nachbarschaft“, betonte Kopf. „Gefordert sind hier vor allem die Nachbarn selbst, weniger die Justiz.“
Gleichwohl ist es für Betroffene mitunter schwierig, sich über nachbarrechtliche Fragen verlässlich zu informieren, da die Rechtsgrundlagen in mehreren Gesetzen verstreut sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält wichtige Regelungen nachbarrechtlicher Probleme. Es wird in Rheinland-Pfalz durch das Landesnachbarrechtsgesetz ergänzt. Dieses – private – Nachbarrecht wird zum Teil durch öffentlich-rechtliche Vorschriften überlagert und ergänzt, z.B. die Landesbauordnung, das Landesnaturschutzgesetz, das Landesstraßengesetz, die Immissionsschutzgesetze und andere Vorschriften. „Rechtskundigen Rat kann unsere Informationsveranstaltung natürlich nicht ersetzen. Ist eine Verständigung mit dem Nachbar partout nicht möglich, sollte die Inanspruchnahme der Hilfe Dritter erwogen werden“, erläuterte der Staatssekretär. Dies können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder beispielsweise auch Schiedspersonen sein. Auch eine Mediation kann die einvernehmliche Konfliktlösung fördern. Nähere Informationen zum Nachbarrecht finden Sie unter: http://www.mjv.rlp.de/Ministerium/Service/Broschueren/