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Heidelberg – Flüchtlingsnotunterkunft auf PHV: OB Würzner fordert Land nachdrücklich auf, Belegungszahlen auf vereinbartes Maß zurückzufahren

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Bei einem Besuch der baden-württembergischen Integrationsministerin Bilkay Öney am 18. Juli 2015 in der Flüchtlingsnotunterkunft des Landes in  hat Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner die Ministerin mit Nachdruck aufgefordert, die Belegungszahl schnellstmöglich auf das vereinbarte Maß zurückzuführen. Er zeigte sich nach dem Gespräch besorgt, dass die Ministerin weiterhin keine verbindliche Obergrenze für die Belegung der Unterkunft zugesagt hat. „Die Zustände dort sind für alle Beteiligten untragbar. Das gilt sowohl für die Flüchtlinge und die Beschäftigten als auch für die Bewohnerinnen und Bewohner des Heidelberger Südens“, sagte Würzner. Großeinrichtungen mit mehr als 1.000 Menschen seien generell ungeeignet.
Der Heidelberger Gemeinderat hatte im Juni der befristeten Verlängerung der Notunterkunft einstimmig zugestimmt – unter der Voraussetzung, dass dort grundsätzlich nicht mehr als 1.000 Asylbewerber untergebracht werden und die Zahl nur in begründeten Notfällen bis maximal 2.000 ansteigen darf. Derzeit ist die Notunterkunft aber teilweise mit annähernd 3.000 Personen belegt.
„Trotz größtem Verständnis für die Situation des Landes bei der Flüchtlingsaufnahme kann ich diese Zahl, auch im Sinne der Flüchtlinge selbst und der Bewohnerinnen und Bewohner im angrenzenden Stadtteil Kirchheim, nicht akzeptieren. Wir erwarten, dass die Vereinbarungen eingehalten werden“, sagte der OB. Er forderte Öney auf, neue Kapazitäten für die Erstaufnahme von Flüchtlingen in anderen Regierungsbezirken Baden-Württembergs zu realisieren. „Es muss endlich etwas passieren, denn es kann nicht sein, dass wir in Nordbaden 70 Prozent der Flüchtlinge des Landes aufnehmen“.
Am 13. November 2014 hatte der Gemeinderat der Anfrage des Landes zugestimmt, PHV als Winter-Notunterkunft für Flüchtlinge zu erklären. Diese Form der humanitären Hilfe war zunächst für den Winter 2014/15 vorgesehen. Wegen der konstant hohen Flüchtlingszahlen stimmte der Gemeinderat im Juni 2015 einer befristeten Verlängerung bis April 2016 zu. Grundlage für die befristete Fortführung bildet eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Heidelberg und dem Land Baden-Württemberg, in der unter anderem folgende Eckpunkte geregelt sind:

– Die Nutzung des Notquartiers endet am 30. April 2016.
– Grundsätzlich werden im Notquartier nicht mehr als 1.000 Asylbewerber untergebracht, nur in begründeten Notfällen kann die Zahl bis maximal 2.000 ansteigen.
– Die Sozial- und Sicherheitsstandards der Erstaufnahme werden vom Land gewährleistet.
– Die Kosten, die mit dem Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung verbunden sind, trägt das Land.

Der Gemeinderat hat das Land zudem aufgefordert, für die Flüchtlinge einen regelmäßigen Shuttle-Verkehr in die Stadt sowie tagesstrukturierende Maßnahmen anzubieten. Eine lageorientierte Polizeipräsenz vor Ort und im näheren Umfeld soll sichergestellt werden. Diese Maßnahmen sollen vom Land innerhalb von höchstens sechs Wochen umgesetzt werden. Die Vereinbarung wurde vom Land bislang nicht unterzeichnet.

 

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