Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar -Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Sofienstraße wird probeweise auf 30 km/h beschränkt. Am Dienstag, 21. Juli 2015, um 14 Uhr werden die entsprechenden Schilder aufgestellt. Ab dann gilt die Tempo-30-Regelung zunächst probeweise für ein Jahr. Verkehrsbehörde und Polizei versprechen sich durch die Maßnahme eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und eine Reduzierung der Verkehrsunfälle in der Sofienstraße. Die probeweise Einführung von Tempo 30 in der Sofienstraße wurde am 5. März 2015 im Gemeinderat vorgestellt.
Während der einjährigen Probephase soll die Wirksamkeit der Tempo-30-Regelung durch Verkehrsbeobachtungen und Geschwindigkeitsmessungen überprüft werden. Nach Ablauf des Testjahres wird die Polizei eine neue Unfallstatistik für die Sofienstraße erstellen. Auf Basis der Ergebnisse wird dann über eine dauerhafte Einführung von Tempo 30 entschieden.
Nach der Straßenverkehrsordnung darf Tempo 30 im Zuge von Hauptverkehrsstraßen nur in besonderen Ausnahmefällen eingerichtet werden. In der Sofienstraße ist ein solcher Ausnahmefall aufgrund der besonderen Verkehrslagen gegeben – etwa der schräg angelegten Kurzzeitparkplätze auf der Westseite, der Buszufahrt auf den Bismarckplatz, der Parkhauszufahrt oder der großen Zahl an querenden Fußgängerinnen und Fußgängern. Laut Unfallstatistik der Polizei haben sich in den Jahren 2011 bis 2014 in der Sofienstraße insgesamt 42 Verkehrsunfälle ereignet.