Beindersheim – Verkehrsunfall mit Flucht I.
Im Zeitraum vom 02.07.2015, 21:00 – 03.07.2015, 08:00 beschädigte in der Heßheimer Straße ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer den parkenden Peugeot 406 des Geschädigten erheblich an der Fahrerseite und entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. Er hinterließ einen Sachschaden in Höhe von ca. 3000€.
Frankenthal – Verkehrsunfall mit Flucht II.
Am Mittag des 04.07.2015 kam es auf dem Parkplatz eines Lebensmittelgeschäftes Am Kanal zu einer weiteren Verkehrsunfallflucht. Ein unbekannter Fahrzeugführer fuhr gegen die Fahrertüre eines dort abgestellten silbernen Opel Corsa mit HD-Kennzeichen und entfernte sich unerlaubt von Unfallstelle. Er verursachte einen Fremdschaden von ca. 800€.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor.
In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.