Ludwigshafen – Vergütung für Gefangenenarbeit verfassungsgemäß
Ludwigshafen/ Koblenz/ Metropolregion Rhein Neckar. Das Entgelt, das nach dem rheinland-pfälzischen Landesjustizvollzugsgesetz für die Arbeit von Gefangenen im Strafvollzug vorgesehen ist, verstößt nicht gegen die Landesverfassung. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz. Dem Verfahren lagen die Verfassungsbeschwerden zweier Strafgefangener zu Grunde, mit denen sich diese vor allem gegen den Wegfall von Freistellungstagen als Teil … Mehr lesen