Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2015 das endgültige amtliche Endergebnis der Oberbürgermeisterwahl vom 14. Juni 2015 beschlossen.
Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberechtigte: 234.081
davon Zahl der Inhaber eines Wahlscheines: 23.128
Wähler insgesamt: 71.866
davon Zahl der Wähler mit Wahlschein: 21.110
darunter Zahl der Briefwähler: 20.871
Ergebnis der Wahl
ungültige Stimmzettel: 641
gültige Stimmzettel = gültige Stimmen: 71.225
Von den gültigen Stimmen entfallen auf:
1. Dr. Kurz, Peter: 33.323
2. Probst, Christopher: 11.354
3. Rosenberger, Peter: 24.098
4. Sommer, Christian: 2.327
5. Andere Personen: 123
Da keiner der Bewerber im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit erreichte, findet am 5. Juli 2015 eine Neuwahl statt.
Erster Bürgermeister und Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses Christian Specht dankte den rund 1.100 Wahlhelfern und Wahlhelferinnen, die für einen reibungslosen Ablauf am Wahlsonntag und die Wochen zuvor im Wahlbüro sorgten.
Der Gemeindewahlausschuss hatte auch über eine neu eingegangene Bewerbung zu entscheiden. Diese war zurückzuweisen, da die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nicht fristgerecht vorgelegt wurde.
Christopher Probst hat seine Bewerbung wirksam zurückgezogen. Sein Name wird auf dem Stimmzettel für den 5. Juli 2015 nicht mehr eingedruckt.
Der Stimmzettel enthält daher in dieser Reihenfolge die folgenden Kandidaten:
1. Dr. Peter Kurz
2. Peter Rosenberger
3. Christian Sommer
Wichtige Informationen für die Wähler
Wer erst für die Neuwahl wahlberechtigt wird, muss einen Wahlscheinantrag stellen, um wählen zu dürfen. Diese Bürgerinnen und Bürger wurden bereits vom Wahlbüro angeschrieben und bekamen einen Antrag zugesandt.
Das Wahlbüro fordert alle Briefwähler auf, die Postwege und aktuellen Streikmeldungen zu berücksichtigen. Die Wahlbriefe sollten möglichst schnell zurückgesendet werden. Wer ganz sicher gehen möchte, kann seinen Wahlbrief auch im Rathausbriefkasten in E 5 einwerfen (kein anderer Briefkasten der Stadtverwaltung) oder ab 22. Juni direkt im Wahlbüro E 5 wählen gehen.
Die Wahlbenachrichtigung des ersten Wahlgangs gilt auch für die Neuwahl. Wer seinen Brief nicht mehr zur Hand hat, kann auch mit dem Personalausweis oder Pass wählen gehen. Auch die Wahllokale bleiben dieselben. Das richtige Wahllokal nennt Ihnen gerne das Wahlbüro.
Das Wahlbüro in E 5 öffnet ab 22. Juni. Die Hotline 293-95 66 ist ab sofort wieder für alle Wahl-Angelegenheiten erreichbar.