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Heidelberg – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (ots) – Heidelberg: 31-Jähriger wegen des dringenden Tatverdachts des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft – Sicherstellung von 164 Gramm Amphetamin und 574 Gramm Marihuanablüten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 31-jährigen Mann aus Heidelberg erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, am 10.06.2015 im Besitz einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel gewesen zu sein. Eine Wiegung ergab 164 Gramm Amphetamin und 574 Gramm Marihuanablüten. Der Beschuldigte war am frühen Mittwochmorgen gegen 4.30 Uhr in der Schlierbacher Landstraße mit dem Fahrrad gestürzt und hatte sich dabei schwere Verletzungen zugezogen. Er wurde in eine Klinik eingeliefert. Zur Identitätsfeststellung wurde sein mitgeführter Rucksack nach Ausweispapieren durchsucht. Die Durchsuchung förderte allerdings keinen Ausweis, sondern eine größere Menge Drogen zutage. Das Amtsgericht Heidelberg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg am 10.06.2015 Haftbefehl erlassen. Nach Eröffnung des Haftbefehls und Haftfähigkeitsprüfung durch einen Arzt wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Rauschgiftdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

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