Speyer/ Metropolregion Rhein Neckar.Auch in Rheinland-Pfalz geht immer mehr wertvolles Grünland verloren. In den vergangenen 10 Jahren sind in Rheinland-Pfalz 22.000 Hektar Grünland verschwunden – mehr als die doppelte Fläche der Stadt Mainz. Das Land stellt daher das Grünland unter besonderen Schutz. Die GRÜNE Landtagsabgeordnete aus Speyer, Anne Spiegel äußert sich dazu:
Grünland prägt nicht nur unsere typischen Mittelgebirgslandschaften und steigert deren Attraktivität für Naherholung und Tourismus: Unsere heimischen Wiesen und Weiden bieten auch Lebensraum für viele zum Teil bedrohte Arten. Mit dem Rückgang des Grünlands verschwindet ihr Lebensraum. Das Umweltministerium hat aktuell zwei Rote Listen aktualisiert, die dies eindrücklich belegen: Knapp 50 Prozent der Vogelarten, die in Rheinland-Pfalz brüten, sind demnach gefährdet. Und die Rote Liste Schmetterlinge belegt, dass Zitronenfalter, Kleiner Fuchs oder Admiral immer seltener werden.
Hintergrundinformationen:
1. Landesnaturschutzgesetz:
Das Umweltministerium novelliert gerade das Landesnaturschutzgesetz und will damit das Grünland weit stärker als bisher schützen. Und Landwirte profitieren dabei: Das Gesetz sieht vor, den Erhalt des artenreichen Grünlands künftig zu belohnen. Landwirten, denen der Umbruch von Grünland nicht genehmigt wird, muss dafür die Teilnahme an Vertragsnaturschutzprogrammen oder ein Ersatzgeld verbindlich angeboten werden.
Außerdem werden die Kompensationsmaßnahmen neu geregelt: Ausgleich und Ersatz für Eingriffe in die Natur soll zukünftig verstärkt über eine naturnahe Bewirtschaftung bereits vorhandener Flächen möglich sein. Dazu gehört zum Beispiel die naturnahe Bewirtschaftung von Grünland, ohne Kunstdünger und Pestizide einzusetzen, Beweidungsprojekte oder die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen.
2. Grünlandschutz-Verordnung:
Allein auf den EU-geförderten Flächen gingen in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren mehr als sechs Prozent Dauergrünland verloren. Damit hat das Land 2013 erstmals den Schwellenwert von fünf Prozent Rückgang überschritten. Danach müssen die Bundesländer nach EU-Recht Regelungen zum Grünlanderhalt erlassen. Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken hat reagiert und eine Verordnung zur Begrenzung des Grünlandumbruchs erlassen. Damit ist die Umwandlung von Grünland, zum Beispiel in Ackerland, genehmigungspflichtig.
3. Weitere Instrumente:
Mit dem neuen Agrarumweltprogramm EULLE lenkt die Landesregierung EU-Fördergelder stärker in naturschutzgerechte Bewirtschaftung des Grünlands. Die Landwirte leisten durch die Nutzung und Pflege von Grünland einen wertvollen Beitrag. Das grüne Landwirtschaftsministerium unterstützt mit Vertragsnaturschutzprogrammen wie „Mähwiesen und Weiden“ oder „Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland“. Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes verpflichten sich Landwirte zum Erhalt und zur Pflege artenreicher Kulturlandschaften und erhalten dafür Fördermittel des Landes. Im Erfolgskonzept „Partnerbetrieb Naturschutz“ integrieren die Bauern den Artenschutz in ihre Arbeit. Das können Blühstreifen am Feldrand oder Lücken in Äckern für Feldlerchen sein.