Frankenthal / Metropolregion Rhein Neckar – Am Freitag den 08.05.2015 fanden in Frankenthal in vier Supermärkten Testkäufe zur Alkoholabgabe an Minderjährige statt.
Die Testkäufer waren 17jährige Schüler der Höheren Berufsfachschule Polizeidienst und Verwaltung, die sich für die Aktion freiwillig gemeldet hatten. In Beglei-tung von Vertretern aus dem Jugendsachgebiet der Polizeiinspektion Frankenthal, dem kommunalem Voll-zugsdienst und dem Kinder- und Jugendbüro haben sie versucht, in den Supermärkten branntweinhaltige Getränke zu kaufen.
Das Ergebnis war für alle Beteiligten sehr ernüchternd. Lediglich in einem der vier getesteten Supermärkte verweigerte die Kassiererin den Kauf. Die anderen drei Kassiererinnen bzw. Kassierer ließen sich zwar die Ausweise vorzeigen, verkauften die Spirituosen dann dennoch an die Jugendlichen. In diesen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet.
Die Beteiligten erhoffen sich von der Aktion, dass sich die Supermärkte, aber auch andere Verkaufsstellen, zukünftig an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes halten. Weitere Testkäufe sind aufgrund des Ergebnis-ses angedacht.
Allgemeine Informationen zum Jugendschutzge-setz:
Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen, wie zum Beispiel unange-messenem Alkoholkonsum schützen. Die Bestimmun-gen zu Alkoholabgabe und Alkoholkonsum regeln ab welchem Alter welcher Alkohol gekauft und konsumiert werden darf.
Wer unter 16 Jahren ist, darf keine alkoholhaltigen Getränke, wer unter 18 Jahren ist keine branntweinhaltigen Getränke kaufen und konsumieren.