Mannheim/ Metropolregion Rhein Neckar.Die auf Bundesebene geführten Tarifverhandlungen für Sozial- und Erziehungsdienste zwischen dem Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA) und den Gewerkschaften sind vorerst gescheitert. Bereits im Vorfeld des erwarteten Streiks der Erzieherinnen und Erzieher in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder haben sich Stadt Mannheim und Ver.di in offenen und konstruktiven Gesprächen auf Notdienstvereinbarungen verständigt.
Kommt es zum Streik, lässt die Gewerkschaft bereits ab dem ersten Streiktag, Freitag, 8. Mai, eine Notbetreuung für insgesamt 820 Kinder zu. Im Rahmen dieses Notdienstes werden Krippen- und Kitaplätze im
Kinderhaus Käfertal, Veilchenstraße 41, für den Norden,
Kinderhaus Seckenheim, Kaiserstuhlring 72, für den Süden und
Kinderhaus Kleine Riedstraße, Kleine Riedstraße 1-3, für Mannheim- Mitte organisiert.
Für die Betreuung von Hortkindern (Hort an der Schule) wird in 30 städtischen Einrichtungen an Grundschulen (außer Ganztagsschulen) ein Notdienst für je 15 Kinder nach Schulschluss in der Zeit von circa 11.30 bis 16 Uhr eingerichtet. Ein Frühdienst vor Schulbeginn findet nicht statt.
Die Stadt bittet um Verständnis dafür, dass innerhalb des Notdienstes nicht das reguläre Betreuungsangebot der Einrichtungen geleistet werden kann. Für den Notdienst gilt, dass die wenigen Plätze vorrangig in Fällen unzumutbarer Härte bereitgestellt werden. Solche Härtefälle werden gesehen, wenn alleinerziehende Väter oder Mütter keinen Urlaub bekommen können und eine andere Betreuung des Kindes nicht möglich ist. Das gilt auch für Fälle, bei denen eine plötzliche persönliche Notsituation eine anderweitige bereits geplante Betreuung des Kindes unmöglich macht.
Eltern, die dieser Voraussetzungen wegen den Notdienst in Anspruch nehmen müssen, können sich ab sofort von Montag bis Donnerstag, 8 bis 18 Uhr und Freitag, 8 bis 12 Uhr, an die eigens eingerichteten Hotline 0621 293-38 38 wenden.
Die Stadt bittet schon jetzt um Verständnis dafür, dass keine Kinder mehr angenommen werden können, sobald die jeweiligen Platzkapazitäten der Einrichtungen ausgeschöpft sind.