• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Heidelberg – Rahmenrichtlinie für städtische Zuwendungen in der Diskussion Gemeinderat entscheidet am 7. Mai über eine Vereinheitlichung

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Stadt Heidelberg fördert mehr als 400 Zuwendungsempfänger, darunter freie Kulturträger, Sportvereine, soziale Einrichtungen und viele weitere Institutionen. Bisher gab es keine einheitliche Regelung bei der Stadt, nach welchem Verfahren Zuschüsse und andere Zuwendungen gewährt werden. Das könnte sich ab 1. Januar 2016 ändern: Der Gemeinderat entscheidet in seiner Sitzung am Donnerstag, 7. Mai 2015, über eine Rahmenrichtlinie zur Vereinheitlichung der Praxis der Zuwendungsgewährung, die dann in Kraft treten könnte.

Die neue Rahmenrichtlinie befasst sich nicht mit der Frage, ob und in welcher Höhe eine Institution gefördert wird. Es geht vielmehr um die Phase danach: die Umsetzung der Zuwendung. Aktuell gibt es beispielsweise keine einheitlichen Vorgaben dazu, wann ein Zuwendungsempfänger per Zuwendungsbescheid oder -vertrag gefördert wird. Auch die Förderlaufzeiten variieren von Fall zu Fall. Die neue Regelung soll die derzeitige Verwaltungspraxis vereinheitlichen und im Sinne der Gleichbehandlung mehr Transparenz und Rechtssicherheit schaffen.

Die neue Rahmenrichtlinie sieht beispielsweise vor, dass Zuwendungen künftig in der Regel per Bescheid gewährt werden. Bei einer institutionellen Förderung soll die Umstellung auf einen Zuwendungsvertrag nach einer Bewährungsphase möglich sein. Die Förderlaufzeit beträgt in der Regel – analog zum städtischen Doppelhaushalt – zwei Jahre. Andere Zeitabschnitte, beispielsweise nach Projektdauer, sind möglich. Anders als bisher soll in begrenztem Umfang künftig auch die Bildung einer Rücklage zulässig sein.

„Mittelfristig wird sich das Verfahren vereinfachen“

Unter Federführung des städtischen Rechtsamts hat eine Projektgruppe aus Mitgliedern der Verwaltung, dem Kreis der Zuwendungsempfänger und des Gemeinderats die neue Rahmenrichtlinie erarbeitet. „Die Umstellung wird für alle Beteiligten übergangsweise mit einem Mehraufwand verbunden sein“, räumte Klaus Mevius, Leiter des Rechtsamts, stellvertretend für die projektverantwortlichen Mitarbeiterinnen ein. „Aber mittelfristig wird sich das Verfahren vereinfachen.“

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de