Fußgönheim/Metropolregion Rhein-Neckar,
In der Zeit vom 24.04.2015, 14:30 Uhr bis 25.04.2015, 19:45 Uhr parkte der Geschädigte seinen blauen Opel Meriva ordnungsgemäß vor seinem Anwesen in der Leiblstraße. Aufgrund des Schadensbildes geht die Polizei davon aus, dass ein bislang unbekannter Fahrradfahrer beim Vorbeifahren das Fahrzeug des Geschädigten im Bereich des hinteren linken Hecks beschädigte und sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. Der Fremdschaden beläuft sich auf ca. 900€.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor.
In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.
Wir wollen, dass Sie sicher Leben – ihre Polizei Frankenthal