Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar – Bereits am vergangenen Freitag hat sich ein von den Ermittlungsbehörden beauftragter Brandgutachter erstmals einen Überblick an der Brandörtlichkeit verschafft.
Begleitet von den Brandermittlern der Kriminalinspektion Ludwigshafen konnte er jedoch keine abschließende Begutachtung vornehmen, da zunächst noch weiterer Brandschutt von einer Spezialfirma weggeräumt werden musste.
Am 14.04.2015, um 15.00 Uhr, begingen der Brandgutachter und die Ermittler nochmals den Brandort.
Dem vorläufigen mündlichen Gutachten zufolge kommt als Brandursache fahrlässige Brandstiftung durch unsachgemäßen Umgang mit offenem Feuer in Betracht.
Der bei dem am Vormittag des 8.4.2015 an der historischen Gaststätte Kutscherhaus in der Speyerer Altstadt ausgebrochenen Brand entstandene Gesamtsachschaden ist deutlich höher, als ursprünglich angenommen. Er dürfte die Millionengrenze übersteigen.