Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar.Am 10. Mai 2015 findet die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Frankenthal (Pfalz) statt. Eine evtl. Stichwahl ist für Sonntag, 31. Mai 2015, vorgesehen.
Wem es an diesen Tagen nicht möglich ist den Wahl-raum aufzusuchen, hat die Möglichkeit auf Antrag per Briefwahl zu wählen. Die Wählerinnen und Wähler erhalten bis spätestens 19. April 2015 ihre Wahlbe-nachrichtigung, die im DIN A4-Format gestaltet ist.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist zur Vereinfachung des Verfahrens ein Antrag vorgegeben. Dieser Antrag ist auszufüllen und zu unterschreiben, und entweder in einem frankierten Briefumschlag an die Stadtverwaltung zu senden oder bei Vorsprache unbedingt mitzubringen.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus, Eingang ehemaliger Info-Schalter (Seiteneingang), Sitzungssaal III, Zimmer-Nr. 130, Telefon-Nr. 89 – 488, und kann während der folgenden Öffnungszeiten
Montag – Freitag 08.00 – 12.30 Uhr
Montag – Mittwoch 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
ab Montag, 13. April 2015, aufgesucht werden. Ein barrierefreier Zugang ist mittels einer Rampe über ei-nen Eingang in der Fischergasse möglich.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadtverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Bei Versand mittels eines Postdienstleisters, sind die Wahlbriefe so rechtzeitig an die angegebene Stelle abzusenden, dass sie dort spätestens am Wahltag, Sonntag, 10. Mai 2015, bis 18.00 Uhr, eingehen. Der Wahlbrief wird in-nerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert, er muss daher nicht frankiert werden.
Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden; die Kosten hierfür trägt der Briefwähler/die Briefwählerin. Wie die Deutsche Post AG der Stadt-verwaltung mitgeteilt hat, werden die Briefkästen im Stadtgebiet am Wahlsonntag nicht geleert.
Wahlbriefe können auch bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) abgegeben werden. In diesem Falle müssen sie bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit der Wahl des Oberbürgermeisters endet am Sonntag, dem 10. Mai 2015 um 18.00 Uhr.
Briefwahlunterlagen können auch per E-Mail beantragt werden. Bei Beantragung durch E-Mail sind der Familienname, Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) des Antragsstellers oder der Antragstellerin anzugeben. Darüber hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers / der Antragstellerin die Angabe des Geburtsdatums und der Wählerverzeichnis- sowie Stimmbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.
Der Antrag per E-Mail ist zu richten an
briefwahl@frankenthal.de
Briefwahlunterlagen können ab dem 13.04.2015 auch online mittels Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA) beantragt werden. Hier werden die Wähler bei der Ein-gabe der notwendigen Informationen durch das Verfahren unterstützt. Über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code kommen Wähler direkt zum Online-Wahlscheinverfahren. Über die Internetseite der Stadt wird ebenfalls eine Verlinkung hergestellt.
Weitere Infos beim Bereich Zentrale Dienste, Wahlamt, Tel. 89 388 und 89 547