Heidelberg / Metropolregion Rhein Neckar – Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – jährliche Überprüfung der Betriebe
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Private und öffentliche Arbeitgeber mit im Jahresdurchschnitt mindestens 20 Arbeitsplätzen sind nach dem Sozialgesetzbuch IX verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat jährlich zu überprüfen, ob die Betriebe diese Vorgabe erfüllen. Wenn nicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden, deren Höhe von der tatsächlichen Beschäftigungsquote abhängt.
Alle von dieser Regelung betroffenen Arbeitgeber müssen deshalb bis spätestens 31. März 2015 der für ihren Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit die entsprechenden Beschäftigungsdaten für das Kalenderjahr 2014 anzeigen. Dieser Termin kann nicht verlängert werden und eine Nichteinhaltung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Vordrucke zum Anzeigeverfahren und das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan (CD-ROM) für die elektronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Betrieben und Verwaltungen zugesandt.
Fragen zum Thema Anzeigeverfahren/Ausgleichsabgabe werden für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Agentur für Arbeit Heidelberg von Montag bis Freitag, jeweils von 09:30 bis 11:30 Uhr, unter der Rufnummer 0721 823-7066 beantwortet.
Weitere Hinweise unter:
www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Rechtsgrundlagen > Schwerbehindertenrecht