Rhein-Pfalz-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar – Vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in Rheinland-Pfalz hat die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum aufgelegt. Darauf weist die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises hin.
Um die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden im Anschluss an die vorläufige staatliche Unterbringung nachhaltig zu verbessern, werden Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden gefördert, wenn sie diese für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrende herrichten. In der Regel bekommen sie ein nachrangig durch Grundpfandrecht gesichertes Darlehen (ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende). Dessen Höhe beträgt 600 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche. Es ist begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten, die durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen sind.
Der geförderte Wohnraum ist dann für zehn Jahre zweckgebunden. In diesem Zeitraum besteht für die zuständige Gemeinde ein Besetzungsrecht. Mit der Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein, auf Antrag ist aber ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich. Nach Abschluss der Maßnahme, darf eine festgelegte nicht überschritten werden.
Den erforderlichen Antrag können Interessierte im Internet unter www.isb.rlp.de abrufen. Die ISB empfiehlt im Vorfeld ein Beratungsgespräch Über den Bedarf an Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende muss eine Stellungnahme der zuständigen Gemeinde und des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (MIFKJF) vorgelegt werden.
Ansprechpartner bei der ISB sind Michael Back, Telefon 06131/6172-1640, Monika Becker, -1739, und Alexandra Wüst, -1764.