Wörth / Metropolregion Rhein Neckar – Der Seniorenbeirat der Stadt Wörth lädt zu einer Info-Veranstaltung
für Mitbürger jeden Alters ein.
Vorsorgevollmacht
oder Gesetzliche Betreuung
- Donnerstag, 5. Februar 2015, 16.00 Uhr
- MehrGenerationenHaus, Ahornstraße 5, 76744 Wörth
– Was geschieht, wenn: – keine Vorsorgevollmacht
– keine Patientenverfügung vorhanden ist?
– Wann ist eine gesetzlichen Betreuung notwendig?
– Was ist zu tun, wenn ich meine Angelegenheiten nicht
mehr selbständig regeln kann?
– Was ist zu tun, wenn der Nachbar dazu nicht mehr in der Lage ist?
– Wie kann ich eine gesetzl. Betreuung vermeiden?
– Ist es notwendig die Vollmacht öffentlich beglaubigen zu lassen, durch die
Betreuungsbehörde oder diese durch einen Notar beurkundenzu lassen?
Einführung: Norbert Pirron, Kreisverwaltung – Betreuungsbehörde
Für die Beantwortung von Fragen sind anwesend:
- Peter Meier, Steuerberater,
Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung - Gabriele Balz, Leiterin Altenzentrum Wörth
- Christel Schwind / Elsbeth Tremmel-Kempf, Pflegestützpunkt Wörth
- Christian Scheiba, Ökumenische Sozialstation Hagenbach, Kandel, Wörth
Diskussionsleitung: Dietmar Seefeldt, Stellvertreter des Landrates
Von Holger Bast, Betreuungsverein Lebenshilfe, erhalten Sie Formulare
für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Sie können einen Termin für eine kostenlose Beratung vereinbaren.
Die öffentliche Beglaubigung wird durch die Betreuungsbehörde vorgenommen und dies kostenfrei. Termine hierzu müssen gesondert vereinbart werden.
Denken Sie daran: Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in eine Lage geraten, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.