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Einschränkung der Versammlungsfreiheit aufgrund von Terrordrohungen – Der schmale Grad zum Verlust unserer demokratischen Grundrechte

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Ein Kommentar von Raphael B. Ebler –

Unter Berufung auf Terrordrohungen wurden gestern alle für den heutigen Montag angesetzten Demonstrationen in Dresden polizeilich untersagt. Wie Medienberichten zu entnehmen war, sollen ausländische Geheimdienste offenbar Hinweise an die deutschen Behörden übermittelt haben, wonach Morddrohungen gegen einen der führenden Funktionäre der PEGIDA-Demonstrationen in Dresden, Lutz Bachmann, bestehen.

Daraufhin wurden die Verantwortlichen der PEGIDA-Demonstration zu einer Absage, für die am heutigen Montag geplante Kundgebung, aufgefordert, was diese letztlich auch taten. Desweiteren erließ die Polizei Dresden für diesen Montag ein Verbot für sämtliche Kundgebungen in der Stadt. Als Begründung wurde angegeben, dass unter Berücksichtigung der genannten Hinweise, der Schutz der Demonstrationsteilnehmer nicht sichergestellt werden kann.

Was auf den ersten Blick nach einer reinen Sicherheitsmassnahme zum Schutz der Demonstrationsteilnehmer aussieht, ist auf den zweiten Blick vielmehr als das – es schafft (unfreiwillig) einen Präzedenzfall für die Unterwanderung eines der wichtigsten Bürgerrechte unserer demokratischen Grundordnung – der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes). Gerade die Polizei hat die Pflicht dieses Grundrecht zu schützen – in Dresden kommt sie dieser Pflicht heute nicht nach, oder sieht sich schlicht nicht in der Lage ihr nachzukommen.

Dieser Artikel setzt sich nicht mit der Sinnhaftigkeit und der faktischen Berechtigung der durch die PEGIDA und entsprechenden Ablegern propagierten Forderungen auseinander. Dieser Artikel soll daraufhinweisen, dass die Einschränkung des Versammlungsrechtes, aufgrund einer abstrakten oder konkreten Gefährdungslage, einen schmalen und gefährlichen Grad darstellt, der schnell zu einem (selbstimplizierten) Verlust, bzw. einer Abschaffung unserer durch diverse Sicherheitsgesetze und übernationale Abkommen bereits gescholtenen Demokratie und allen damit zusammenhängenden Rechten und Pflichten führen kann.

Wie konkret die Anschlagsgefahr auf die PEGIDA-Demonstration in Dresden wirklich ist, wurde bislang nicht belegt. Verschiedene Seiten aus Politik und Polizei beteuern, die “Gefahr sei real” – der Öffentlichkeit liegen hierzu jedoch keine Beweise vor. Als Urheber der Drohungen wurden laut Berichten diverser Medien u.a. arabische Quellen und eine auf arabisch verfasste Twitter-Meldung aufgeführt.

Alle Politiker, die sich nach den Anschlägen in Paris laut für die Wahrung und Verteidigung der Meinungsfreiheit ausgesprochen haben, sind nun gefordert diese Aussagen auch durch Taten zu untermauern, durch klare Bekenntnisse zu den Grundrechten der Bürger dieses Landes und gegen die Beschneidung dieser Rechte aufgrund von Drohungen.

Wenn dies nicht geschieht, so ist dies gleichzusetzen mit einer Kapitulation der Politik und einer Unterwerfung der Grundprinzipien unserer demokratischen Gesellschaft vor dem Terrorismus, egal welcher Art, ob islamistisch oder nicht islamistisch.

In der Bevölkerung mag im Falle einer solchen Kapitulation und unter Berücksichtigung der momentanen innenpolitischen Situation in Deutschland, dann etwaig ein leichter Verdacht aufkeimen, dass unter Berufung auf eine Terrorgefahr, eine für viele in der Politik unliebsame und unbequeme politische Bewegung, die in den letzten Wochen ständig Zustrom erhalten hat, durch eine Untersagung der angekündigten Demonstration, der Wind aus den Segeln genommen werden soll. Unter anderem hatte der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer bereits am 11. Januar in der Tagesschau klargestellt, dass er für eine “Absage” der PEGIDA-Demos ist. Ebenso Bundes-Justizminister Heiko Maas (>> siehe hier). Da kommt die jetzt verkündete “Terrorgefahr” gerade recht, um dies durchzusetzen.

Sollte das Versammlungsverbot nicht nur aus innenpolitischen Gründen erfolgt sein, so stellt sich die Frage, ob die Einschränkung des Grundrechts auf Versammlung – und sei es auch nur für einen Tag und in einer Stadt – wegen aus dem Ausland stammenden Aufrufen zu terroristischen Taten, eine gerechtfertigte und politisch als auch freiheitlich sinnvolle Konstellation ist. Schliesslich signalisiert man so den potenziellen Terroristen, dass schon eine Drohung (via Twitter) ausreicht, um die wichtigsten Pfeiler unserer noch bestehenden Demokratie zum Einsturz zu bringen.

Dies sollten alle Bürger dieses Landes kritisch sehen, auch diejenigen, die nicht die Ansichten von PEGIDA und Co. teilen. Wenn einer politischen Bewegung das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unter Berufung auf die o.g. Gründe genommen werden kann, so wird vielleicht schon bald auch anderen politischen Bewegungen dieses Recht untersagt. Die Vorbereitungen dahingehend laufen bereits (>> siehe hier).

Der heutige Montag könnte in diesem Fall dann in die Geschichte eingehen, als der Tag, an dem die demokratischen Prinzipien in der Bundesrepublik Deutschland entgültig ausgehebelt wurden und die Politik dieses Landes vor dem in der Vergangenheit schon so oft als politisches Rechtfertigungsmittel herangezogenen “Terrorismus” kapituliert hat oder diesen zur Durchsetzung eigener politischer Ziele verschärft benutzt.

Um dies zu verhindern und die Wichtigkeit der Grundrechte zu unterstreichen, sind alle Bürger aufgerufen, die im Grundgesetz verankerten Bürgerrechte einzufordern und zu nutzen. Im Hinblick auf die geschilderte Situation u.a.

Artikel 8 GG:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Sollte die unter Absatz 1 gegebene Versammlungsfreiheit, unter Berufung auf Absatz 2

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

in ihrer Stadt oder Region eingeschränkt werden, so rufe ich Sie auf, sich dennoch demonstrativ zu versammeln – wahlweise dann nicht “unter freiem Himmel”.

Laden Sie doch einfach ein paar Freunde und Bekannte ein – oder auch ihren Nachbarn – und zelebrieren und verteidigen Sie eines der wichtigsten Rechte, die Ihnen als Bürger dieses Landes zustehen. Gerne können Sie mir Fotos ihrer Art der Zusammenkunft zukommen lassen.

Auch die Meinungsfreiheit ist eines dieser Grundrechte:

Artkikel 5 GG:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Sollten die im Grundgesetz verankerten Bürgerrechte unter Berufung auf potenzielle Gefahren – egal welcher Art – auch zukünftig eingeschränkt oder untersagt werden, so muss die Zivilgesellschaft ein deutliches Zeichen an die Politiker und Institutionen dieses Landes richten und ihre Grundrechte nicht nur einfordern, sondern notfalls auch entgegen dieser Verbote ausüben. 1989 fiel auf diese Art die Mauer zwischen der BRD und der DDR, als DDR Bürger trotz Verboten und Auge in Auge mit Militär und Panzern der DDR-Führung auf die Straße gingen. 2015 wird es vielleicht mal wieder Zeit erneut Mauern aufzubrechen, nur dieses Mal verlaufen diese Mauern überwiegend in den Köpfen.

Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes sagt ausdrücklich:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das wichtigste ist: Lassen Sie sich nicht einschüchtern und widerstehen sie der Angstmache vor Terrorismus und anderen Gefahren – Angst lähmt – lassen Sie sich nicht lähmen!

In Hoffnung auf ein friedliches Miteinander und ein wenig Vernunft,

Ihr
Raphael Ebler
(E-Mail senden)

PS: Das Grundgesetz zum nachlesen: >> hier.

(Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar, 19.01.2015)

Zum Autor:
Raphael B. Ebler ist Politik- und Kulturwissenschaftler, freier Journalist und Medienschaffender.
Seinen Magisterabschluss machte er an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg in Politikwissenschaften Süd-Asiens und Ethnologie.
Seine persönlichen Fachbereiche sind kulturelle Phänomene, internationale Politik und Menschenrechte.

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