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Heidelberg/Neuenheim-Erhaltungssatzung Neuenheim Informationsveranstaltung am 29. Januar

Heidelberg-Neuenheim/  Metropolregion Rhein-Neckar –  In Neuenheim soll die städtebauliche Gestalt des Bereichs zwischen Mönchhofstraße und Hainsbachweg sowie zwischen Quinckestraße und Bergstraße mit einer Erhaltungssatzung besonders geschützt werden. Über die Ziele und Auswirkungen der Erhaltungssatzung können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Donnerstag, 29. Januar 2015, um 18 Uhr im Bürgerzentrum Neuenheim, Lutherstraße 18, informieren. Zudem können sie Anregungen und Stellungnahmen zur Erhaltungssatzung einbringen. Die Stadt Heidelberg lädt zu der Veranstaltung herzlich ein.

Der Gemeinderat hat am 18. Dezember 2014 dem Entwurf der Erhaltungssatzung für den oben genannten Bereich zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Das Gebiet zwischen Mönchhofstraße und Hainsbachweg sowie zwischen Quinckestraße und Bergstraße ist geprägt durch seine offene Bebauung in Form von Villen und Mehrfamilienhäusern mit großen Haus- und Vorgärten, vorwiegend aus der Gründerzeit und der Zeit zwischen den Weltkriegen. Diese charakteristische Bauweise soll durch die Erhaltungssatzung besonders gesichert werden. Besonders geschützt werden soll beispielsweise die Gartenanlage der Mönchhofstraße 12-14.

Der Entwurf der Erhaltungssatzung und die Ortsbildanalyse können noch bis einschließlich Montag, 16. Februar 2015, im Internet unter www.heidelberg.de/bekanntmachungen sowie im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg (Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Erdgeschoss), Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg eingesehen werden. Stellungnahmen zur Erhaltungssatzung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.

 

Öffnungszeiten des Technischen Bürgeramtes: Das Technische Bürgeramt, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, ist montags und freitags von 8 bis 12 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr und donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten können Auskünfte und Erläuterungen zur Erhaltungssatzung unter der Telefonnummer 06221 58-23100 erteilt werden.

 

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