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Schwetzingen – Informationen zur Organisation der Notfallversorgung in Baden- Württemberg unter besonderer Berücksichtigung der GRN-Standorte

Schwetzingen / Metropolregion Rhein Neckar –

Sehr geehrte Damen und Herren,
immer wieder stellen wir fest, dass die Bevölkerung und die Medien nicht ausreichend
über die Organisation der medizinischen Notfallversorgung in
Deutschland informiert sind. Dies führt insbesondere in Bezug auf die Regelung
in den Nächten sowie an Wochenenden und Feiertagen – wenn die
Haus- und Facharztpraxen der niedergelassenen Ärzte geschlossen sind –
regelmäßig zu Verwirrung und Missverständnissen. Daher möchten wir Ihnen
mit diesem Schreiben ein paar Hintergrundinformationen zu diesem Thema
geben, mit der Bitte, diese bei Ihren künftigen Recherchen zu berücksichtigen.
Anlaufstellen in medizinischen Notfällen
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Anlaufstellen für medizinische Notfälle:
1. Den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, der in den genannten Zeiträumen
für alle Beschwerden zuständig ist, mit denen ein Patient ansonsten
zum Haus- oder niedergelassenen Facharzt gehen würde (z. B. fiebrige
Erkältung oder anhaltender Durchfall). Die Kassenärztliche Vereinigung
(KV) unterhält flächendeckend Notfallsitze, umgangssprachlich Notarztoder
Notfallpraxis genannt. Diese KV-Notfallpraxen sind montags, dienstags,
donnerstags ab 19 Uhr und mittwochs ab 13 Uhr bis um 7 Uhr am
Folgetag sowie freitags ab 19 bis montags 7 Uhr und an Feiertagen besetzt.
2. Die Notfallambulanzen der Krankenhäuser, die im Fall von schwerwiegenden
Verletzungen oder akuten Erkrankungen (z. B. Knochenbrüchen,
Schnittwunden o. ä.) aufgesucht werden sollten, bei denen eine sofortige
medizinische Versorgung erfolgen muss und eventuell sogar ein stationärer
Aufenthalt notwendig werden könnte. Die Notfallambulanzen – beispielsweise
der GRN-Kliniken Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und
Weinheim – sind 365 Tage im Jahr rund um die Uhr geöffnet.
3. Die Rettungsleitstelle, die in lebensbedrohlichen Situationen (z. B. bei
Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall) unter der europaweit gültigen
Telefonnummer 112 angerufen werden sollte. Dort wird entschieden, ob
ein Rettungswagen oder der Notarzt zum Einsatz kommt. Auch die Rettungsleitstelle
ist natürlich ganzjährig 24 Stunden am Tag erreichbar.

Auf der GRN-Homepage (www.grn.de) ist dieser Sachverhalt übrigens seit
vier Jahren unter dem rot gekennzeichneten Link „Im Notfall“ erklärt.
Baden-Württemberg und Situation an den GRN-Standorten
In Baden-Württemberg sind die Notfallpraxen immer häufiger räumlich in die
Notfallambulanzen der Krankenhäuser integriert; die beiden Institutionen agieren
jedoch organisatorisch weitgehend unabhängig voneinander. Dies ist beispielsweise
in den GRN-Kliniken Eberbach und Sinsheim der Fall. In Weinheim
befindet sich die Praxis des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes in
unmittelbarer Nachbarschaft der Klinik. In Schwetzingen beträgt die Entfernung
etwa einen Kilometer; hier ist geplant, die KV-Notfallpraxis Ende 2015
räumlich in die Notfallambulanz der GRN-Klinik zu integrieren.
Wir hoffen, mit diesen Erläuterungen etwas zur Aufklärung über die komplexe
Situation der Notfallversorgung beigetragen zu haben. Bitte scheuen Sie
sich nicht, nachzufragen, wenn etwas unklar ist, auch und ganz besonders,
wenn Sie über konkrete Vorkommnisse in diesem Bereich berichten.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das neue Jahr
Rüdiger Burger
Geschäftsführer der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

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