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Heidelberg – Sperrzeit: In der Heidelberger Altstadt gilt ab Januar die Landesregelung Kommunaler Ordnungsdienst wird von acht auf zwölf Mitarbeiter aufgestockt

Heidelberg / Metroplregion Rhein-Neckar – In der Heidelberger Altstadt dürfen Kneipen und Gaststätten ab 1. Januar 2015 entsprechend der baden-württembergischen Landesregelung wochentags bis 3 Uhr, in den Nächten auf Samstag und Sonntag bis 5 Uhr öffnen. Bislang hat in der Kernaltstadt eine Sonderregelung gegolten, nach der Gaststätten spätestens um 2 Uhr beziehungsweise um 3 Uhr schließen mussten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Dezember 2014, bei zwölf Gegenstimmen nun beschlossen, die Landesregelung einzuführen. Die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder ist der Ansicht, dass durch die Liberalisierung die Besucherströme nachts entzerrt werden und dass dadurch in den Altstadtgassen mehr Ruhe einkehrt. Zudem wird der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) von bisher acht auf zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt.

Feierlaune contra Nachtruhe

In der Altstadt gibt es seit mehreren Jahren einen Konflikt zwischen Wirten und Feiernden auf der einen und den Bewohnerinnen und Bewohnern der Altstadt auf der anderen Seite. Vor diesem Hintergrund hatte der Gemeinderat 2009 für die Heidelberger Altstadt eine gesonderte Sperrzeitenregelung erlassen. Demnach durften Gaststätten unter der Woche bis 2 Uhr öffnen, an den Wochenenden bis 3 Uhr. Der Stadtverwaltung liegt daran, einerseits einen lebendigen Stadtkern und die gewachsene Kneipen- und Gastronomiekultur zu erhalten und in der Altstadt andererseits nachts mehr Ruhe einkehren zu lassen.

Hintergrund der aktuellen Beratungen dann war die Klage eines Ehepaares aus der Altstadt gegen die Stadt. Vor dem Verwaltungsgerichtshof war ein Vergleich geschlossen worden, der die Stadt dazu verpflichtet hatte, ein Lärmgutachten zu erstellen und auf dieser Grundlage die Sperrzeiten neu zu regeln. Mit der schalltechnischen Untersuchung (Lärmgutachten Altstadt) hatte die Stadt Heidelberg das Büro Genest und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Ludwigshafen, beauftragt. Das Lärmgutachten stellte einige belastete Bereiche in der Altstadt fest. Die Belastungen waren aber nirgendwo so hoch, dass man sie als gesundheitsgefährdend einstufen konnte.

Die Verwaltung hatte daraufhin einen neuen Kompromissvorschlag gemacht: Gaststätten sollten wochentags bis 1 Uhr und in den Nächten auf Samstag und Sonntag bis 3 Uhr öffnen dürfen. Diese Regelung hätte in demjenigen Teil der Altstadt gegolten, der nach den Ergebnissen des Lärmgutachtens besonders belastet ist. Diesem Kompromissvorschlag der Verwaltung ist der Gemeinderat aber nicht gefolgt und hat sich nun stattdessen für die Landesregelung ausgesprochen.

Runder Tisch und 58-Punkte-Plan

Die Stadt Heidelberg hatte von November 2009 bis März 2010 zu vier Treffen des „Runden Tisches Pro Altstadt“ eingeladen, um alle Akteure und Bürger an einer Lösungsstrategie zu beteiligen. Im März 2010 war ein 58 Punkte umfassendes Handlungskonzept geschnürt worden. Dieses ist Basis für eine Reihe von Maßnahmen, die helfen sollen, die Lage zu entspannen.

 

 
Ergänzend: Den 58-Punkte-Plan gibt es online unter

www.heidelberg.de >Bürgerservice >Lärm in der Altstadt

 

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