Heidelberg – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Co
Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Mit dem Erreichen der Volljährigkeit endet die rechtliche Vertretung durch die Eltern. Ab diesem Zeitpunkt hat kein Erwachsener automatisch eine Person an der Seite, die berechtigt ist, für ihn zu handeln oder ihn zu vertreten. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann in gesunden Tagen rechtzeitig rechtliche Vorsorge für das Alter, … Mehr lesen