Mannheim/ Metropolregion Rhein-Neckar.
„Wir sind konfrontiert mit einem politisch motivierten Angriff gegen die Medizinische Fakultät und damit die gesamte Universitätsmedizin Mannheim.“ sagte Oberbürgermeister Dr. Kurz zu jüngsten Veröffentlichungen über eine Überprüfung der Medizinischen Fakultät durch den Landesrechnungshof. Eine gezielte Schwächung bis hin zur Schließung der Fakultät sei offenbar das Ziel des Landesrechnungshofes, der damit unverhohlen den Status des Universitätsklinikums in Mannheim in Frage stelle. Der zuständige Mitarbeiter des Landesrechnungshofes hatte zuletzt Mitgliedern des Baden-Württembergischen Landtags gegenüber erklärt, der Landtag werde noch die Auflösung der Mannheimer Fakultät zu beschließen haben.
„Es ist äußerst irritierend, wie ein Rechnungshof, der die regelgerechte Verausgabung von Landesmitteln zu prüfen hat, hier politische Ziele definiert, die dem per Rahmenvereinbarung erklärten Willen von Land, Universität und Klinikum entgegenstehen.“ erklärt Kurz.
Die nun presseseitig erfolgte gezielte Vermischung von aktuellen, eventuell strafrechtlich relevanten Vorwürfen gegen drei Mediziner mit Empfehlungen des Landesrechnungshofs hinsichtlich der grundsätzlichen Aufstellung der Universitätsmedizin Mannheim, erweckt den Eindruck, dass die bestehende Kooperation von Medizinischer Fakultät und Klinikum Mannheim Ursache für individuelle Verfehlungen sein könnte. Ein solcher Zusammenhang entbehrt jeder Grundlage. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen einen aktuellen und zwei ehemalige ärztliche Mitarbeiter haben weder mit der Struktur noch mit der Klinikum Mannheim GmbH zu tun. Das Klinikum gilt zu Recht in der Branche als hervorragend geführtes Haus.
„2013 hat der Wissenschaftsrat die Entwicklung von Forschung und Lehre in Mannheim nach Durchführung einer umfassenden Evaluation bestätigt und u.a. die medizinische Ausbildung als bundesweit maßstabsbildend anerkannt,“ so der Oberbürgermeister weiter.
Die Hinweise des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung des vor Ort etablierten Kooperationsmodells zwischen Fakultät und Klinikum werden in derzeit laufende Gespräche zwischen der Stadt Mannheim und dem Land Baden-Württemberg einbezogen. Ziel ist die Fortschreibung der bestehenden Rahmenvereinbarung, ohne die Kooperation der Partner in Frage zu stellen. Auch vor diesem Hintergrund sei die aktuelle Kampagne zu sehen. Verschiedenen Akteuren gehe diese Position von Stadt und Land nicht weit genug.
Davon unabhängig – aber vom Rechnungshof in gleichem Zusammenhang zitiert – steht die Forderung, die von der Fakultät an das Klinikum jährlich zu zahlende Kostenerstattung für die Nutzung von Klinikums-Infrastruktur um einen gegriffenen Betrag zu reduzieren. Die Vertragspartner haben für zukünftige Vertragsperioden zwar geringere Kostenerstattungen vereinbart, diese gehen jedoch einher mit einer Reduktion des tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungsumfangs. Eine „Überzahlung“ hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.
„An den baden-württembergischen Landtag richte ich den dringenden Appell, die politische Kampagne des Landesrechnungshofes und die Verunsicherung von Öffentlichkeit und Mitarbeitern zu beenden. Dies geht nur durch das eindeutige Bekenntnis des Landtages zum Fortbestand der Medizinischen Vollfakultät in Mannheim sowie der Sicherung des Status des Klinikums Mannheim als Universitätsklinikum,“ erklärt Dr. Kurz abschließend.