Ludwigshafen/ Metropolregion Rhein-Neckar. „Die CDU kann sicher sein, es wird kein Schnellschussverfahren beim Thema „Trinkertreff“ am Rande des Berliner Platzes geben“, entgegnet der Vorsitzende des SPD Stadtverbandes, David Schneider einer Pressemeldung der CDU. „Dass solch ein Thema ausführlich politisch diskutiert werden muss, ist eine Selbstverständlichkeit. Hierzu hätte es keine Anregung von Herrn Beilmann gebraucht.“
Dennoch sind die Äußerungen von Herrn Beilmann mit Blick auf die Prüfung der Errichtung eines Unterstandes für Trinker im Umfeld des Berliner Platzes aus Sicht der SPD Ludwigshafen in mehrfacher Hinsicht “bemerkenswert”.
„Zum einen ist CDU-Baudezernent Klaus Dillinger Mitglied im Arbeitskreis Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit (SOS) in dem das Thema “Prüfung einer Verlagerung des sogenannten „Trinkertreffs“ weg vom Berliner Platz” auf Vorschlag der Polizei seit Monaten diskutiert wird. Zum anderen war und ist seitens des Arbeitskreises selbstverständlich eine politische Diskussion in den dafür zuständigen Gremien vorgesehen. Hätte er sich bei den Fachleuten aus dem AK SOS informiert, wüsste er das auch“, so der Ludwigshafener SPD-Vorsitzende David Schneider.
„Die Kommuniaktion zwischen der CDU und ihrem Dezernenten ist offensichtlich mangelhaft“, so Schneider weiter.
Die SPD Ludwigshafen wird sich für einen ausführlichen Diskussionsprozess zu diesem Thema einsetzen. Elementar sind dafür ein respektvoller Umgang und respektvolle Kommunikation mit den Betroffenen, den Anwohnern, der Polizei, dem Ordnungsamt, als auch den dort eingesetzten Sozialarbeitern und natürlich auch den zuständigen politischen Gremien. Zunächst ist das vom Beigeordneten Klaus Dillinger geführte Dezernat aber am Zug eine Kostenschätzung und eine genaue Lokalisierung vorzulegen.
Darüber hinaus hat sich aus Sicht der SPD Ludwigshafen das zeitlich und räumlich begrenzte Alkoholverbot am Berliner Platz in der jetzigen Form bewährt. „Wir sehen aktuell keinen Anlass dieses auszuweiten. Nicht umsonst ist das Alkoholverbot Inhalt der sogenannten Gefahrenabwehrverordnung. Von dem Personenkreis über den wir beim Thema „Trinkertreff“ sprechen geht laut Polizei aber keine objektive Gefahr aus“, so Schneider abschließend.