Mainz / Ludwigshafen / Metropolregion Rhein Neckar – Hintergrund dieser Aktuellen Stunde ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der geplanten Inklusion nun doch nicht abschließend in den Juni-Sitzungen des Landtages beraten wird. Er hat die Ausschussberatungen nebst Anhörung durchlaufen und stand bereits auf der vorläufigen Tagesordnung für das Juni-Plenum. Im Ältestenrat haben die rot-grünen Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf nun von der Tagesordnung zurückgezogen.
Wichtig zu wissen istin diesem Kontext, dass die kommunalen Spitzenverbände diesen Gesetzentwurf im Beteiligungsverfahren bereits vor seiner Einbringung im Kommunalen Rat vor rund einem halben Jahr abgelehnt haben. Die Kommunalen Spitzenverbände haben dies mit der Konnexitätsrelevanz begründet, d.h. sie gehen davon aus, dass das Gesetz zu Mehrkosten für die Kommunen führt, die vom Land zu erstatten sind. Zu einem entsprechenden Ergebnis hat auch die Anhörung dazu im Bildungsausschuss geführt. Die CDU-Landtagsfraktion hat immer dafür plädiert, dass Inklusion nur in dem Maße erfolgen kann und erfolgreich sein kann, wie ausreichend finanzielle, personelle und strukturelle Mittel zur Verfügung stehen. Das allerdings ist nicht gewährleistet.
Die Landesregierung hat diese Einwände bislang ignoriert und den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Nun allerdings, kurz vor der geplanten Verabschiedung wird er zurückgezogen und für das Juliplenum angekündigt. Obwohl die Landesregierung bislang Mehrkosten für die Kommunen abgestritten hat, sollen jetzt plötzlich doch Mittel zur Verfügung gestellt werden – aus den Geldern, die frei werden, da der Bund die Kosten für die Finanzierung des Bafög vollständig übernimmt. Ob diese Mittel allerdings für die kommunalen Inklusionskosten eingesetzt werden dürfen, ist umstritten. Nach Ansicht der Landesregierung selbst handelt es sich dabei nicht um Bildungs-, sondern um Sozialhilfeausgaben. Zudem ist der Betrag von 8 Mio. Euro alles andere als ausreichend, da allein die bisherigen Kosten für die Integrationshilfe 20 Mio. Euro jährlich betragen.
Problematisch ist insbesondere auch, dass durch den Zick-Zack-Kurs der Landesregierung bei Schulen und Eltern keine Planungssicherheit besteht. „Sowohl für Schulen als auch für Eltern gibt es keine wirklich berechenbare Vorbereitungszeit, da das Gesetz dann erst Ende Juli und somit unmittelbar vor den Sommerferien verabschiedet wird.“, so Marion Schneid, MdL.