Mannheim – Dass sich die Situation der Hebammen in den letzten Jahren immer weiter zuspitzt, ist
als Problem lange bekannt. Deshalb stellen die Gemeinderatsfraktionen der GRÜNEN,
CDU, SPD und die Linke jeweils einen Resolutionsantrag, in dem sie die
Bundesregierung unter anderem auffordern, kurzfristig für Lösungen in der
Haftpflichtproblematik zu sorgen.
Hebammen leisten einen unschätzbaren Beitrag für die Frauen- und Familiengesundheit. Sie
begleiten Familien rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Ihre Arbeit
gewährleistet das Recht der Schwangeren zu entscheiden, wie und wo sie ihr Kind auf die
Welt bringen wollen. Obwohl dieses Recht im Sozialgesetzbuch festgeschrieben steht, gerät
es zunehmend in Gefahr.
Immer weniger Hebammen bieten noch Geburtshilfe an, viele ziehen sich sogar ganz aus
dem Beruf zurück. In der Folge wird es für Schwangere immer schwerer eine Hebamme zu
finden. Dies gilt für die Suche nach einer Beleghebamme, die die ganze Geburt durchgehend
betreut, ebenso wie für die Suche nach einer Hebamme, die eine Hausgeburt betreut. Und
auch die Nachsorge nach der Entbindung muss von immer weniger praktizierenden
Hebammen gewährleistet werden. Es muss dringend eine Lösung gefunden werden, die
einen weiteren Rückgang der außerklinischen Geburtshilfe verhindert.
Die Gemeinderatsfraktionen der GRÜNEN, CDU, SPD und die Linke unterstützen die
Forderungen des Hebammenverbandes und fordern die Bundesregierung in ihren Anträgen
auf, sich unverzüglich dafür einzusetzen, dass die Verpflichtung der Krankenkassen, die
Kostensteigerungen durch die gestiegenen Haftpflichtprämien in der Vergütung der
Geburtshilfe abzubilden, verbindlich eingehalten wird. Außerdem sollte
möglichst bald ein Gesetzentwurf vorliegen, der für eine begrenzte Übergangsphase zum
Ziel hat, die Kosten der Berufshaftpflicht zu senken. Die in Betracht kommenden Modelle,
wie beispielsweise ein Haftungsfonds oder eine Regressbeschränkung müssen zügig geprüft
werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass Anbieter
privater Berufshaftpflichtversicherungen auch künftig Versicherungsverträge, insbesondere
Gruppenverträge für Hebammen anbieten.