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Hockenheim – Am Wochenende wird in Hockenheim gefeiert

Hockenheim / Metropolregion Rhein Neckar -Mit Hockenheimer Mai und Frühlingsfest stehen am kommenden Wochenende gleich zwei große Ereignisse an. Besonders das Live-Musikprogramm verspricht wieder Spaß und Unterhaltung vom Feinsten: Schon Freitagabends geht es im Maidorf ab 20 Uhr mit „The Beat Brothers“ zur Sache.

 

Und auch am Samstag geht es dann wieder rund auf den Bühnen des Hockenheimer Mai: Um 20 Uhr heizt die ZAP Gang in bewährter Manier den Zuschauern ein. Die Band wird vom MC Chosen Friends gestellt. Im Maidorf unterhalten ab 20 Uhr „Just for Fun“ mit der Oldienight. Und natürlich darf auch Amokoma beim Hockenheimer Mai nicht fehlen: Unterstützt von der CDU Hockenheim tritt die legendäre Band ab 20 Uhr auf der Kirchenstaffel auf.

 

Um ungestört feiern zu können, werden wieder einige Regelungen geändert:

 

Die Stadtbibliothek schließt wegen des Maidorfs am Freitag, 16. Mai, bereits um 17 Uhr. Am Samstag, 17. Mai, ist die Stadtbibliothek wegen des großen Straßenfestes nicht geöffnet. Auch der Wochenmarkt findet am Samstag nicht statt.

 

Vom Samstag, 17. Mai, 6 Uhr, bis Sonntag, 18. Mai, 10 Uhr, sind für den Hockenheimer Mai folgende Straßen für den gesamten Verkehr gesperrt:

 

a)       Obere Hauptstraße (von der Kreuzung Obere Hauptstraße/Heidelberger Straße bis Anwesen „Eichhorn“),

 

b)       Rathausstraße (von der Oberen Hauptstraße bis zur Kirchenstraße),

 

c)       Kirchenstraße (ab Rathausstraße bis Luisenstraße),

 

d)       Ottostraße (zwischen Rathausstraße und Heidelberger Straße)

 

e)       Marktplatz

 

f)        Parkplätze Ottostraße (zwischen Stadthalle und Anwesen „Hoggemer Backstubb“ bzw. Rathaus und der katholischen Kirche)

 

Die Haltestellen der BRN-Linienbusse „Rathaus“ (am Rathaus bzw. Lutherhaus) sowie „Kaiserstraße“ werden am gesamten Samstag und am Sonntag bis 9.30 Uhr nicht angefahren. Ebenso kann die Stadtbuslinie im gleichen Zeitraum die Haltestellen “Festhalle” und “Luisenstraße/GEG” nicht anfahren. Sonntags ab 9.30 Uhr läuft hier der Linienbusverkehr wieder wie gewohnt durch die Obere Hauptstraße.

 

Von Freitag, 16. Mai, bis Samstag, 17. Mai, wird der Platz an der Zehntscheune als „Maidorf“ umgestaltet. Hier wird deshalb ab sofort bis einschließlich Dienstag, 20. Mai, voll gesperrt. Die Untere Mühlstraße wird ebenfalls bereits ab Freitag gesperrt werden, um Behinderungen beim Aufbau des „Maidorfes“ zu vermeiden. Davon betroffen sind auch die bei der Zehntscheune gelegenen Parkplätze entlang des Kraichbachs.

 

Die Parkplätze Ottostraße (Seite Rathaus und Stadthalle) sind ab sofort für die Aufbauarbeiten nur eingeschränkt nutzbar und sind ab Freitag, 13.00 Uhr bis zum Ende der Aufräumarbeiten voll gesperrt. Die Parkplätze in Höhe des Anwesens der Firma „Stiletto“ sind für den Aufbau einer Bühne ab Freitag gesperrt.

 

Während der Sperrung der Ottostraße zwischen der Rathausstraße und der Heidelberger Straße wird die Tiefgaragenausfahrt in der Ottostraße gesperrt. Die Tiefgarageneinfahrt in der Heidelberger Straße wird dann auch als Ausfahrt benutzt.

 

Ausreichend Parkplätze stehen den Besuchern im Innenstadtbereich auf dem Messplatz, an der Kaiserstraße sowie am Bahnhof zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hockenheimer Mai – Keine Auszeit für den Jugendschutz

Ein Appell an Eltern, Vereine, Gewerbetreibende, Gastwirte und Jugendliche

 

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

 

Zum 39. Mal feiern wir in diesem Jahr unser Straßenfest „Hockenheimer Mai“. Das traditionelle Vereinsfest mit zahlreichen musikalischen Darbietungen auf diversen Bühnen lockt wieder viele Besucher an, um gemeinsam zu feiern.

 

Leider zeigt die Erfahrung der letzten Jahre aber auch, dass der Trend eines immer früheren Alkoholmissbrauchs von Kindern und Jugendlichen anlässlich derartiger Veranstaltungen dramatisch zunimmt. Besonders in den späteren Abendstunden zeigen sich vermehrt Alkoholexzesse junger Menschen. Dies nicht zuletzt deswegen, weil viele Erwachsene sich nachgiebig zeigen („..das macht doch jeder“) oder den Alkoholkonsum durch unüberlegte Abgabe an Minderjährige sogar aktiv fördern. Dabei sollte allen klar sein: Alkohol gehört auch während des Straßenfestes „Hockenheimer Mai“ nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren. Der Hockenheimer Mai ist keine Auszeit für den Jugendschutz!

 

Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe und die Gestattung des Verzehrs von Alkohol jeglicher Art für Jugendliche unter 16 Jahren. Zwischen 16 und 18 Jahren sind lediglich die Abgabe und der Verzehr von Bier, Biermischgetränken, Wein, Weinmischgetränken u.ä. erlaubt. Branntweinhaltige Getränke dürfen nur an Erwachsene abgegeben und von Ihnen verzehrt werden. Diese Tatsache ist vielen nicht bewusst, teilweise wird sie aber auch einfach ignoriert. Die in den vergangenen Jahren immer wieder beobachtbaren Exzesse von Jugendlichen können auch in deren eigenem Interesse nur eingedämmt werden, wenn alle, Eltern, Vereine, Gewerbetreibende, Gastwirte und die Jugendlichen selbst, jeweils in ihrem Verantwortungsbereich mithelfen.

 

Werte Eltern:

Sprechen Sie zu Hause mit Ihren Kindern über die möglichen Konsequenzen missbräuchlichen Alkoholkonsums und den Jugendschutz, sensibilisieren Sie sich und Ihre Kinder für die Gefahren und vereinbaren Sie verbindlich, dass am Hockenheimer Mai kein Alkohol mit auf das Festgelände gebracht wird. Alkohol für unter 16-jährige muss tabu sein.

 

Sehr geehrte Gewerbetreibende, Gastwirte und Vereinsmitglieder:

Nehmen Sie den Jugendschutz auch während des Straßenfestes ernst. Unterstützen Sie die Eltern in Ihrem Erziehungsauftrag. Machen Sie mit!

Im Übrigen werden Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen mit Bußgeldern bis zu 4.000 € sanktioniert.

 

Liebe Jugendliche und junge Erwachsene:

Übernehmt auch Verantwortung untereinander. Gebt keinen Alkohol an eure Bekannten weiter, wenn diese das dazu notwendige Alter noch nicht haben oder sie bereits erkennbar betrunken sind.

 

Aber auch alle anderen Erwachsenen sind aufgefordert, nicht wegzusehen, denn Jugendschutz kennt keine Auszeit. Letztlich können Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden.

 

Jugendschutz geht alle an!

 

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