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Neustadt – IHK Pfalz -Vollversammlung positioniert sich zur Innovationspolitik und informiert sich zum Landesklimaschutzgesetz

Neustadt a.d.Wstr. / Ludwigshafen / Metropolregion Rhein Neckar – Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz hat „Innovationspolitische Leitlinien für Rheinland-Pfalz“ beschlossen. Weiter hat das Parlament der Wirtschaft eine redaktionelle Änderung des Finanzstatuts verabschiedet und zugestimmt, die neue Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater auf die IHK Koblenz zu übertragen. Darüber hinaus hat sich die Vollversammlung über das Landesklimaschutzgesetz und über wichtige Infrastrukturprojekte in der Pfalz informiert.

Innovationspolitische Leitlinien
Die Innovationspolitischen Leitlinien enthalten Forderungen der vier rheinland-pfälzischen IHKs an die Landesregierung zur Unterstützung unternehmerischer Innovationsleistungen wie zum Beispiel die Förderung von Bildung, Forschung und Entwicklung. Sie dienen den vier IHKs als Richtschnur bei ihrer Politikberatung. Die IHKs fordern in den Leitlinien eine deutliche Erhöhung der staatlichen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bis 2020 durch Umschichtung des Landeshaushalts. Weiter regen sie eine Studie zu vorhandenen und möglichen künftigen Schwerpunktbranchen und -technologien in Rheinland-Pfalz an. Technologiecluster müssten mit benachbarten Bundesländern abgestimmt und am Bedarf der Wirtschaft orientiert sein mit Blick auf erkennbar noch nicht genutzte Innovationspotenziale.

Landesklimaschutzgesetz
Die rheinland-pfälzischen IHKs und die Landesvereinigung der Unternehmerverbände (LVU) lehnen die Schaffung eines rheinland-pfälzischen Klimaschutzgesetzes als wettbewerbsverzerrend und nicht zielführend ab. Dies ist der Tenor einer gemeinsamen Stellungnahme, die die Vollversammlung zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Nach Meinung der IHK Pfalz bestehen mit den ambitionierten Klimaschutzzielen des Bundes und dem europäischen Handel mit Emissionsrechten ausreichend Vorgaben auf EU- und nationaler Ebene. Vielmehr sollten Treibhausgase dort eingespart werden, wo dies am preisgünstigsten möglich ist, so IHK-Präsident Kuhn. Er befürchtet mittelbar eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz.

Die IHKs kritisieren zudem, dass die Kosten, die durch das Landesklimaschutzgesetz entstehen, nicht bekannt sind. Projekte mit einer negativen Klimabilanz wie die Ausweisung von Flächen für Verkehrsinfrastruktur oder Gewerbegebiete könnten nicht mehr genehmigt werden, ohne die Treibhausgasemissionen vollständig auszugleichen.

Die Vorgabe, dass „die Belange des Klimaschutzes bei allem Handeln öffentlicher Stellen zu berücksichtigen sind“, halten die IHKs für verfassungsmäßig bedenklich, da diese Regelung mittelbar in Regelungsbereiche des Bundes eingreifen könnte. Außerdem hegen sie erhebliche Zweifel, ob die öffentliche Hand die Anforderung einer klimaneutralen Verwaltung umsetzen kann – schließlich muss sie die Verhältnismäßigkeit von Kosten und erzielbarem Nutzen gewährleisten.

Neue Mitglieder der IHK-Vollversammlung
Neu in der Vollversammlung sind Raimund Zinkl, Geschäftsführer der Eurowell GmbH, Wörth, Bernd Helfrich, Geschäftsführer der Kömmerling Chemische Fabrik GmbH, Pirmasens, sowie René Chassein, Mitglied des Vorstands der Pfalzwerke AG, Ludwigshafen.

Wirtschaft im Dialog
Das Thema „Herausforderungen an die künftige Energieversorgung in Deutschland“ wird die Vollversammlung und ihre Gäste auch noch ab 18:30 Uhr bei einem Vortrag von Stephan Kohler, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur GmbH, beschäftigen.

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