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Schwetzingen – Leergutdiebstahl – 2 Männer dringend tatverdächtig

Schwetzingen/Metropolregion Rhein-Neckar – Das Polizeirevier Schwetzingen ermittelt gegen zwei Männer aus Hockenheim, die im dringenden Verdacht stehen, am frühen Montagmorgen (4. Mai) aus einer leerstehenden Lagerhalle, auf dem Gelände des ehemaligen Bahnausbesserungswerkes in der Werkstraße, versucht zu haben, Leergut zu stehlen.Die 21 und 22 Jahre alten Verdächtigen stellten sich am Montagvormittag, gegen 7 Uhr, beim Polizeirevier Schwetzingen und gaben die Tat zu.Wenige Stunden zuvor, kurz nach 2 Uhr, war einer Zeugin ein weißer Lieferwagen aufgefallen, der vor die Lagerhalle gefahren wurde. Bei Eintreffen der Streifen flüchtete ein männlicher Täter zu Fuß unerkannt in der Dunkelheit. Der weiße Lieferwagen blieb verlassen zurück. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem Mann auch mit einem Polizeihund verlief ohne Ergebnis.

Vor Ort stellten die Fahnder fest, das sowohl die Schranke auf dem Zufahrtsweg zum Betriebsgelände als auch die Lagerhalle aufgebrochen waren. Im Inneren waren rund 300 Leergutkästen gestapelt. Bereits 40 Kisten Leergut waren im Lieferwagen verstaut. Der Transporter sowie die Leergutkästen wurden zur Spurensicherung sowie zur Ermittlung der Eigentumsverhältnisse sichergestellt.Die Schwetzinger Feuerwehr verschloss die Schranke und sicherte die Lagerhalle ab.In ihrer ersten Vernehmung gaben die beiden Verdächtigen zu, die Tat gemeinsam begangen zu haben. Nach ihrer erkennungsdienstlichen Behandlung wurden sie wieder auf freien Fuß gesetzt, da keine Haftgründe vorlagen.Ob die beiden Männer für zwei weitere Leergutdiebstähle aus einem Einkaufsmarkt in Hockenheim verantwortlich sind, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen des Polizeireviers Hockenheim, das in die Ermittlungen eingeschaltet wurde.Am 14. April und zwischen dem 2.-5. Mai 2014 hatten bislang unbekannte Täter aus dem Einkaufsmarkt in der Gleisstraße insgesamt rund 1000 Leergutkisten im Gesamtwert von über 3.000.- Euro entwendet. Ob das in der Lagerhalle in Schwetzingen sichergestellte Leergut aus den beiden Diebstählen stammt, bedarf ebenfalls weiterer Abklärungen.

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