Landau / Metropolregion Rhein Neckar -Vor der als Jugendschutzkammer tagenden Jugendkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz soll am Montag, dem 5. Mai 2014, um 9 Uhr,
die Hauptverhandlung gegen einen 52 Jahre alten Angeklagten beginnen. Die Staatsanwaltschaft lastet ihm Vergehen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht an. Das angeklagte Geschehen soll sich am 1. September 2012 in einem Ort der Verbandsgemeinde Maikammer ereignet haben. Bei der Tatbegehung soll der Angeklagte in seiner Schuldfähigkeit erheblich vermindert sein.
Seit 2009 steht der Angeklagte unter Führungsaufsicht. Ihm war durch die Strafvollstreckungskammer unter anderem untersagt worden, sich schulischen Einrichtungen, Kindergärten, Kinderspielplätzen und Schwimmbädern zu nähern. Obwohl ihm dies bewusst war, soll er am Tattag spielende Mädchen, die damals zwischen 5 und 7 Jahre alt waren, veranlasst haben ihn zu begleiten, um für das beabsichtigte Steigenlassen von Drachen ein besseres Gelände zu finden. Er soll dann die Mädchen abwechselnd auf seinen Schoß gehoben und ein Kind auch unter dem Pullover am Bauch gestreichelt haben. In der Folge soll er die mutmaßlichen Tatopfer abwechselnd auf seinem Motorroller zu Rundfahrten mitgenommen haben. Dabei soll er, um sich sexuell zu erregen, eines der Mädchen zweimal über der Bekleidung im Intimbereich angefasst haben.