Frankenthal / Metropolregion Rhein Neckar – Am Freitag, den 25.04.2014 gegen 13:20 Uhr, ereignete sich in der Fußgängerzone auf dem Rathausplatz ein Verkehrsunfall zwischen einem 18-jährigen Radfahrer und einem 1,5 Jahre alten Kleinkind. Das Kind wurde hierbei so sehr verletzt, dass es im Klinikum Mannheim stationär aufgenommen werden musste.
Trotz des in der Fußgängerzone bestehenden Radfahrverbotes befuhr der 18-jährige Frankenthaler während des Wochenmarktbetriebes den Rathausplatz. Hierbei übersah er das Kleinkind, das sich in unmittelbarer Kontaktnähe zu seinen Eltern befand.
Eine sofort eingeleitete Bremsung des Fahrradfahrers konnte den Zusammenstoß nicht verhindern, so dass dieser mit der Seite des Fahrrades in Höhe der Pedale gegen die Körperfront des Kleinkindes prallte. Hierbei wurde das Kind zurückgeschleudert, das daraufhin stürzte und mit dem Kopf auf dem gepflasterten Platz aufschlug.
Gegen den Radfahrer wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Die Polizei weißt nochmals ausdrücklich daraufhin, dass in der Fußgängerzone in den Bereichen Speyerer Straße, Rathausplatz (zwischen Glockengasse und Rathausplatz), Bahnhofstraße, Schnurgasse und Kanalstraße das Radfahren nur in der Zeit von 20:00 bis 7:00 Uhr erlaubt ist. Hierbei ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und Fußgängern Vorrang zu gewähren. Verstöße gegen das Radfahrverbot zur Tageszeit werden geahndet und sanktioniert.