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Neustadt – Vorerst keine Entscheidung über Klage gegen finanzielle Förderung des Seniorenwohnheims Dahn

Neustadt – Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt hat die mündliche Verhandlung in dem Verfahren der Firma Eugeria GmbH gegen die Stadt Dahn, über die die Presse berichtete, wieder eröffnet.

Die Kammer hatte am 8. April 2014 verhandelt über die Klage der Firma Eugeria GmbH, die in Hinterweidenthal ein Seniorenheim betreibt, gegen die beklagte Stadt Dahn.

Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin gegen die finanzielle Unterstützung der Beigeladenen, die Investorengesellschaft Pro.objekt GmbH & Co KG, durch die Beklagte. Die Beklagte hatte der Beigeladenen für den Umbau des ehemaligen Dahner Krankenhauses in eine Seniorenresidenz und des früheren Schwesternheims in ein Ärztehaus in einem städtebaulichen Vertrag finanzielle Mittel bis maximal 5.500.000,– € zugesagt. Der durch die Stilllegung des Krankenhauses entstandene bauliche Missstand sollte durch die baulichen Maßnahmen behoben werden. Die Klägerin sieht in der Gewährung der finanziellen Mittel eine den Wettbewerb verzerrende Beihilfe, die der EU-Kommission im Vorhinein hätte angezeigt werden müssen.

In dem bei der 3. Kammer anhängigen Klageverfahren geht es um die Frage, ob die EU-Kommission vorab über diese finanzielle Zuwendung hätte unterrichtet werden müssen. Dies haben die nationalen Gerichte der EU-Mitgliedstaaten zu prüfen. Im Rahmen dieser Prüfung stellt sich die Frage nach dem Charakter der Zuwendung als Beihilfe, was in der mündlichen Verhandlung am 8. April 2014 erörtert wurde.

Über den Beihilfecharakter der Zuwendung und deren Vereinbarkeit mit dem EU-Gemeinschaftsrecht entscheidet aber die EU-Kommission, weswegen die Klägerin gegen die Zuwendung der Stadt Dahn an die Investorengesellschaft Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht hat.

Nach Schließung der mündlichen Verhandlung wurde der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt durch eine Beteiligte mitgeteilt, dass eine schriftliche Würdigung der EU-Kommission in dem Beschwerdeverfahren der Klägerin vorliege. Diese schriftliche Würdigung der EU-Kommission soll in dem Verfahren beigezogen werden.

Verwaltungsgericht Neustadt, Verfahren 3 K 659/12.NW

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