• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Landau – Keine öffentlichen Veranstaltungen an den Osterfeiertagen erlaubt

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Anlässlich der bevorstehenden Osterfeiertage teilt die Ordnungsabteilung der Stadtverwaltung Landau mit, dass gemäß den Bestimmungen des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage öffentliche Tanzveranstaltungen in der Zeit von Gründonnerstag, 04:00 Uhr bis Ostersonntag, 16:00 Uhr verboten sind.

Am Karfreitag sind zudem öffentliche sportliche, turnerische sowie sonstige öffentlichen Veranstaltungen, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, ab 04:00 Uhr, verboten.

Um das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger wird gebeten.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de