Neustadt/ Metropolregion Rhein-Neckar. Nicht erschienen war bei der Sitzung am Donnerstag des Stadtrechtsausschusses unter der Leitung von Andreas Bauer, Leiter des Rechtsamts, der Bauherr der geplanten vier Winzervillen auf dem Gelände der ehemaligen Orthopädischen Klinik in Haardt. Sein Anwalt hatte mitgeteilt, dass man der Einladung nicht folgen werde. Gründe wurden nicht genannt.
Die Bauvoranfrage war mit der Begründung abgelehnt worden, dass der Bebauungsplan einen Gemein- beziehungsweise Gesundheitsbedarf vorsieht und keine Wohnzwecke. Zudem seien die bestehenden Baufenster nicht unerheblich überschritten worden und das Gelände liege in der Denkmalzone des Haardter Schosses, damit käme auch der Denkmalschutz ins Spiel.
Der Bauherr hatte schriftlich argumentiert, dass kein Investor in Sicht sei und damit Leerstand drohe. Das, so Andreas Bauer, sei drei Monate nach der Schließung der Klinik nicht abschätzbar. Die Forderung nach der Genehmigung der Winzervillen bedeute zudem eine Übergehung des Bebauungsplans. „Durch eine bauplanungsrechtliche Befreiung von den Vorschriften des geltenden Bebauungsplanes würden die ‚Grundzüge der Planung’ dort verletzt. Diese Forderung halte ich insofern für sehr gewagt“, so die Einschätzung des Vorsitzenden. Es sei für den Stadtrechtsausschuss auch nicht offenkundig, dass der bestehende Bebauungsplan völlig überholt und deshalb rechtlich unverbindlich geworden sei. „Deshalb hätte ich mich eigentlich gerne mit den Bauwilligen unterhalten.“
Die Entscheidung des Stadtrechtsausschusses wird in den nächsten Wochen zugestellt. Dagegen könnte innerhalb von vier Wochen nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.