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Ludwigshafen – die LINKE Ludwigshafen zur Mietobergrenze für Harzt-IV-EmpfängerInnen

Ludwigshafen/ Metropolregion Rhein-Neckar. Miese Tricks der Stadtverwaltung

Bei vielen Harzt-IV-EmpfängerInnen werden die Kosten der Unterkunft für ihre kleine Wohnung zu Unrecht nicht in voller Höhe vom Sozialamt übernommen. So sind diese Menschen gezwungen, einen Teil ihrer Miete vom erbärmlich niedrigen Regelsatz abzuknapsen, kritisiert die Stadträtin der LINKEN, Elke Bauer.

Die Stadtverwaltung ermittelte als angemessene Mietobergrenze für TransferleistungsbezieherInnen einen Betrag von 5,30 € pro qm, der sich an der unteren Bandbreite der Durchschnittsmieten nach dem Mietspiegel orientiert. Im Mietspiegel werden die durchschnittlichen Mieten jedoch nicht nach Wohnungsgrößen differenziert dargestellt, sondern für Wohnungen von 40- 120 qm zusammen erfasst. Dabei ist allgemein bekannt, dass die qm- Preise für Kleinwohnungen wesentlich höher sind als für große Wohnungen.

Die Stadtverwaltung weigert sich trotz mehrmaliger Anfrage von Frau Bauer, die Durchschnittsmieten nach Wohnungsgrößen gestaffelt zu veröffentlichen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: So würde bekannt, dass für 5,30 € pro qm auf dem Wohnungsmarkt kaum eine kleine Wohnung mit durchschnittlicher Ausstattung zu haben ist und die Mietobergrenze von der Verwaltung trickreich niedrig gerechnet wurde. Viele Menschen hätten einen Anspruch auf Erstattung der tatsächlichen Wohnkosten.

Für die LINKE ist es beschämend und empörend, wie hier die Stadtverwaltung bedürftigen Menschen ihre berechtigten Ansprüche kürzt und sich an ihnen bereichert.
Quelle:Elke Bauer-Stadträtin die LINKE Ludwigshafen Ludwigshafen

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