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Bad Dürkheimer Symposium 2014 – „Menschenrechte: Begründung – Bedeutung – Durchsetzung“

Bad Dürkheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Jubiläumstagung zum 20-jährigen Bestehen des Bad Dürkheimer Instituts für angewandte Ethik (IAE) am 21. und 22. März 2014 widmet sich dem Thema Menschenrechte.
Die politische und die rechtliche Bedeutung des Argumentierens mit Menschenrechten, also mit angeborenen Rechten, leuchtet unmittelbar ein. Eine Welt, in der ein jeder Mensch, einfach weil er Mensch ist und unabhängig von seinen Verdiensten und seinem sozialen Status, auch gegenüber dem eigenen Staat Rechte geltend machen kann, die in einem gewissen Umfang international durch Gerichte und andere Institutionen abgesichert sind, möchte heute im Prinzip kaum noch jemand missen. Aber auch für die Philosophie ist das Thema Menschenrechte von ganz herausragender Bedeutung, stellen sich hier doch besonders komplizierte Fragen einer Begründung von Normen und Wertungen. Das IAE hat für seine Jubiläumstagung zu dem für Politik, Recht und Philosophie wichtigen Thema Menschenrechte eine hochrangige Gruppe von Referierenden gewinnen können.
Dr. Dr. h.c. Gret Haller, Juristin aus Bern, frühere Parlamentspräsidentin der Schweiz und für den Europarat und die OSZE in vielen internationalen Missionen zugunsten der Menschenrechte engagiert, wird zu Beginn am Freitag Nachmittag über ein theoretisch und praktisch besonders reizvolles Thema sprechen, nämlich über die Bedeutung der Demokratie für die Menschenrechte.
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Robert Spaemann, Philosoph aus München, greift mit dem Verhältnis von Menschenrechten und Menschenwürde ein schwieriges Fundierungsproblem auf: Lassen sich die Menschenrechte aus der Menschenwürde begründen – obwohl doch schon seit dem 18. Jahrhundert ein Menschenrechtsdiskurs verläuft, die Menschenwürde aber erst im 20. Jahrhundert Eingang ins Recht gefunden hat?
Prof. Dr. Georg Lohmann aus Magdeburg, auch er Philosoph, fragt dann am Samstagvormittag, was man bei den Menschenrechten überhaupt begründen muss, also wie selbst-evident sie sind und wo man sich auch bei den Menschenrechten gleichwohl mit Zweifeln auseinandersetzen muss.
Dr. Stephan Kirste, Rechtsphilosoph aus Salzburg, wirft anschließend einen Blick auf eine moderne Form der Menschenrechte, nämlich die kollektiven Rechte und hierbei insbesondere das Recht auf Selbstbestimmung. Anders als bei den klassischen individuellen Menschenrechten schon des 18. Jahrhunderts diskutiert man über kollektive Rechte erst seit wenigen Jahrzehnten.
Prof. Dr. Reinhard Merkel, Rechtsphilosoph aus Hamburg, wendet sich als erster der Referierenden dem Thema der Durchsetzung der Menschenrechte zu, indem er über rechtsethische Grundlagen und Grenzen eines „demokratischen Interventionismus“ spricht und uns so auch die in der Bevölkerung sehr umstrittene militärische Seite der Menschenrechtsproblematik vor Augen führt.
Am Samstagnachmittag wird dann Prof. Dr. Andreas Donatsch, Jurist aus Zürich, Fragen der Durchsetzung der Menschenrechte in der Praxis vertiefen, wobei es ihm um die Art und Weise der Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte am Beispiel einer nationalen Gerichtsinstanz, nämlich eines Schweizerischen Gerichts, geht: Wie wenden nationale Richter internationales Recht an?
Ebenfalls einem Problem der Durchsetzung widmet sich die Rechtsanwältin und Justizsenatorin a.D. Dr. Lore Peschel-Gutzeit aus Berlin. Sie, die auf eine reiche, auch praktisch-gestalterische Erfahrung im Bereich der Justiz zurückgreifen kann, wird fragen, wie man Kinderrechte, eine zunehmend mehr ins Bewusstsein tretende Gruppe von Menschenrechten, durchsetzen kann.
Wie immer ist die Öffentlichkeit ausdrücklich und sehr herzlich zu dieser unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Brudermüller stehenden Tagung im Dürkheimer Haus in Bad Dürkheim (Kaiserslauterer Straße 1) eingeladen. Auch besteht die Möglichkeit, Mitglied im Dürkheimer Institut für angewandte Ethik e.V. zu werden und künftig dann auch schon vorweg die Einladung zu den Jahrestagungen zugesandt zu bekommen.
Als gemeinnütziger Verein verfolgt das Institut für angewandte Ethik e.V. den Zweck, Fragen der Ethik in ihren vielfältigen Anwendungsbereichen zu erforschen und in die interessierte Öffentlichkeit zu vermitteln. Mit seinen Symposien versteht sich der Verein vor allem als ein Forum, auf dem in möglichst allgemein verständlicher Weise relevante Probleme der Gesellschaft unter moral- und rechtsphilosophischer Perspektive diskutiert werden können. Mit seinen regelmäßig erscheinenden interdisziplinär ausgerichteten Jahresbänden, in denen die Tagungsvorträge um zusätzlich Beiträge ergänzt werden, wendet sich der Verein zudem an die wissenschaftliche Fachgemeinschaft.
Weitergehende Informationen gibt es im Internet unter www.ethik-institut.de.

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