Ladenburg – Wehrpflichtgesetz
Ladenburg/Metropolregion Rhein-Neckar. Die §§ 15 und 24a des Wehrpflichtgesetzes wurden ab dem 1. Juli 2011 ausgesetzt. An dessen Stelle tritt § 58 Wehrpflichtgesetz mit der einmaligen Übermittlungspflicht pro Jahr. Dabei übermitteln die Meldebehörden zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März folgende Daten … Mehr lesen