Weidenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – Am Dienstag, 28.01.14, führte der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizei Neustadt, zusammen mit einem Kontrollteam der Polizeiautobahnstation Ludwigshafen-Ruchheim, der Zentralen Verkehrsdienste und dem Zoll, auf der B 39, Gemarkung Weidenthal, Parkplatz Eisenkehl, eine Schwerverkehrskontrolle durch.
An der Kontrollstelle konnten 17 Fahrzeugeinheiten überprüft werden.
9 Fahrzeuge wurden beanstandet , davon drei Sattelzüge, die das Durchfahrtsverbot missachteten.
Sozialvorschriften
Der Fahrer eines Sattelzuges aus Tschechien überschritt 8 Mal die zulässige Tageslenkzeit im Kontrollzeitraum bis zum 31.12.2013. (28 Kalendertage plus Kontrolltag) Eine komplette Woche im Kontrollzeitraum konnte der Fahrer eines Sattelzuges aus Lettland nicht nachweisen. Ein aus hiesigem Raum stammender Fahrer eines Lastzuges aus der Südwestpfalz wurde auf die Aufbewahrungspflicht der Diagrammscheiben im Unternehmen, außerhalb des Kontrollzeitraums, hingewiesen. Außerdem füllte er seine Schaublätter Entnahmeortes unvollständig aus, es fehlte der Entnahmeort. Dem Aushilfsfahrer einer Großhandlung für Leisten aus dem benachbarten Saarland fehlten insgesamt 14 Arbeitszeitnachweise. Die vorhandenen 6 Diagrammscheiben (analoges Kontrollgerät) wurden einbehalten. Der deutsche Fahrer eines in den Niederlanden zugelassenen 12- Tonner- Kofferfahrzeuges einer Spedition mit Zweigstelle in Ludwigshafen überschritt seine zulässige Tageslenkzeit in einem Fall. Bei den vorgelegten Diagrammscheiben des Fahrers eines Lastzuges aus Ludwigshafen fehlten bei den handschriftlichen Eintragungen der Vorname des Fahrers und der Entnahmeort. Die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter werden in den vorher genannten Fällen mit entsprechenden Kontrollberichten von den Verstößen unterrichtet. Bei den ausländischen Fahrern übernimmt das Bundesamt für Gütergewerbe die Sachbearbeitung.
Fehlende Ladungssicherung
Insgesamt stellten die Beamten 4 Ladungssicherungsverstöße fest.
Ladelücken und die in der Mitte der Ladefläche ungesicherten, mit Schrumpffolie umwickelten, Möbelpakete veranlassten die kontrollierenden Beamten eine Sicherheitsleistung bei dem bereits oben genannten Fahrer aus Lettland zu erheben und für die Dauer der Nachsicherung der Ladung die Weiterfahrt zu untersagen. Dem Verlader geht eine gesonderte Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen fehlender Ladungssicherung zu.
Der Fahrer eines Ludwigshafener Sprinterfahrzeuges sicherte geringfügig seine leichten Ladungsteile nach und erreichte damit Formschluss und keine Beanstandung mehr. Auch der Fahrer des Saarbrücker Großhändlers für Fußbodenleisten lud erst an der Kontrollstelle seine unterschiedlich langen Leisten formschlüssig und konnte danach seine Fahrt wieder fortsetzen. Längere Zeit stehen bleiben musste der Fahrer des in den Niederlanden zugelassenen 12-Tonnen-Kofferfahrzeuges, der Teppichrollen geladen hatte. Im vorderen Bereich zur Stirnwand wies die Ladung eine erhebliche Ladelücke auf. Die Ludwigshafener Zweigstelle des Unternehmens beschaffte sich kurzfristig 20 Euro-Paletten, die an die Kontrollstelle in Weidenthal verbracht wurden. Die Ladelücke zur Stirnwand wurde mit den zwei Stapeln Paletten geschlossen. Die Teppichrollen konnten anschließend mit der eingebauten Seilwinde formschlüssig verladen werden. Die Weiterfahrt des Fahrzeuges erfolgte erst gegen 16.30 Uhr.
Zollrechtliche Verstöße
Das Kontrollteam des Hauptzollamtes Saarbrücken, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, mit Sitz in Landau, überprüfte 14 Personen an der Kontrollstelle auf deren Beschäftigungsverhältnis. Bei einem Beifahrer wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Leistungsbetrugs eingeleitet. Dieser ist Empfänger von Arbeitslosengeld. Eine Meldung ergeht an das zuständige Jobcenter.
Technik
Verkehrssicherheitsarbeit im leuchtenden Sinne verrichteten u.a. die Kontrolleure der zur Polizeidirektion Neustadt gehörenden Zentralen Verkehrsdienste mit Sitz in Schifferstadt, die das Signalbild des tschechischen Lastzuges durch den Ausbau der auf dem Dach der Zugmaschine installierten gelben Begrenzungsleuchten wieder herstellten. Der Fahrer musste auch die rot leuchtenden Gehäuse der Kennzeichenbeleuchtung durch die original schwarzen noch an der Kontrollstelle austauschen.