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Südliche Weinstraße – SEPA-Umstellung bei der Kfz-Zulassung

Südliche Weinstraße -Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Abgabe einer schriftlichen Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer ist seit einiger Zeit zwingende Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges. Bislang genügte hierzu die Vorlage eines Bankverbindungsnachweises. Die Einzugsermächtigung wurde dann automatisch auf dem Zulassungsantrag unterschrieben und erteilt. Im Falle der Erteilung einer Vollmacht zur Abwicklung des Zulassungsvorgangs an eine dritte Person lagen gesonderte Vordrucke für Einzugsermächtigungen vor.

Zum 1. Februar 2014 werden zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren (Single Euro Payments Area) innerhalb des einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraums die bisherigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften abgeschaltet. Überweisungen und Lastschriften müssen daher ab diesem Stichtag verpflichtend nach den neuen SEPA-Verfahren erfolgen.

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als Kraftfahrzeug- Zulassungsbehörde weist darauf hin, dass ab dem genannten Stichtag das bisherige Verfahren einer automatisierten Einzugsermächtigung mit dem Zulassungsantrag hinfällig ist und im Falle einer Vollmachterteilung auch die bisherigen Vordrucke der Einzugsermächtigung nicht mehr anerkannt werden können.

Die Zulassungsstelle bittet darum, die neuen SEPA- Lastschriftmandate, die ab Februar verpflichtend zu verwenden sind, ab sofort zu nutzen. Dieses Mandat bezieht sich jeweils nur auf ein bestimmtes Fahrzeug und muss mit jedem Antrag auf Zulassung neu erteilt werden. Ab dem 1. Februar ist eine Zulassung ohne Vorlage dieses neuen SEPA- Lastschriftmandats nicht mehr möglich. Es können auch nur Originale des Vordrucks anerkannt werden; eine Übermittlung per Fax ist ausgeschlossen.

Um die Bearbeitungszeiten bei der Zulassungsstelle zu verkürzen wird darum gebeten, das SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen. Die entsprechenden Vordrucke liegen im Wartebereich der Zulassungsstelle aus und sind auch auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.suedliche-weinstrasse.de unter der Rubrik „Was erledige ich wo“ unter dem Buchstaben „K“ bei den verschiedenen KFZ-Dienstleistungen hinterlegt.

Dies betrifft nur Fahrzeughalter, die ab dem 1. Februar ein Fahrzeug zulassen möchten. Fahrzeughalter die bereits ein Fahrzeug angemeldet haben müssen nichts weiter unternehmen.

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