Schifferstadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Am frühen Sonntagmorgen, 19.01.2014, gegen 01.15 Uhr, wurde Am Waldfestplatz ein 50-jähiger Pkw-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde deutlicher Alkoholgeruch festgestellt. Ein erster Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,08 ‰. Auf der Dienststelle sollte daraufhin ein weiterer beweiskräftiger Atemalkoholtest mit einem geeichten Messgerät durchgeführt werden, den der Verkehrsteilnehmer jedoch ablehnte. Aus diesem Grund wurde zur Feststellung der genauen Alkoholisierung eine Blutprobe angeordnet. Bleibt das Ergebnis unter 1,1 ‰ erwartet den Fahrer einen Bußgeldbescheid in Höhe von 500,- €, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte in Flensburg. Auch die Kosten für die Blutentnahme und Blutuntersuchung muss der Betroffene tragen. Sollte der Alkoholwert jedoch 1,1 ‰ erreicht haben, droht dem Fahrer sogar ein Strafverfahren mit Führerscheinverlust, Führerscheinsperre und Geldstrafe.
Frankenthal – Trunkenheit im Straßenverkehr
Am Sonntag, 19.01.2014 um 02:45 Uhr wurde ein Mofa in der Flomersheimer Straße in Frankenthal einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.
Hierbei stellten die Beamten fest, dass der 19-jährige Fahrzeugführer aus Frankenthal alkoholisiert war. Ein freiwillig durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 1,37 Promille. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten.
Weisenheim/Berg – Alkoholfahrt verhindert
Am Donnerstag (16.01.) wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Weisenheim am Berg gegen 23.15 Uhr auch eine 35jährige Frau aus Großkarlbach kontrolliert, die aus einer Gaststätte kommend gerade in ihr Fahrzeug gestiegen war. Nachdem ein Alkoholtest eine Atemalkoholkonzentration von 0,66 Promille ergab, musste die Frau ihren Opel Corsa stehen lassen.