Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar / Mainz – Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände – „Dieser Gesetzentwurf schafft nur unnötige zusätzliche Bürokratie und muss zurückgezogen werden“, so lautet das Fazit der tierschutzpolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Marion Schneid, und des Vorsitzenden des Arbeitskreises Umwelt, Forsten, Ernährung, Landwirtschaft und Weinbau der CDU-Landtagsfraktion, Arnold Schmitt, zur heutigen Anhörung im Umweltausschuss zur Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzvereine.
„Das geplante Verbandsklagerecht ist überflüssig. Deutschland hat die höchsten Standards zur Gewährleistung des Tierschutzes in Europa. Zudem ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert. Es besteht weitgehende Übereinstimmung darüber, dass die Überwachung der tierschutzrechtlichen Regelungen in Deutschland durch die zuständigen Behörden ein hohes Niveau beim Tierschutz sichert. Festzuhalten bleibt, dass die überwiegende Mehrzahl der Sachverständigen – wie schon zuvor bei der Regierungsanhörung – gravierende Einwände gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung formuliert hat wie z. B. die Beüfrchtung, dass es bei Stallerneuerungen zu langen Zeitverzögerungen kommt oder dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden können. Selbst der von den Regierungsfraktionen benannte Experte rät dazu, den Entwurf einzustampfen. Damit kann sich die CDU-Landtagsfraktion in ihrer Kritik bestätigt sehen. Dieser Gesetzentwurf hilft nicht, den Tierschutz weiter voranzubringen, sondern schadet, weil er ohne Not zusätzliche Bürokratie schafft.“