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Germersheim – Beihilfe für Weinmarktumstrukturierung Anträge für EU-Umstrukturierung 2014 bis 31. Januar stellen

Germersheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Anträge können bis spätestens 31. Januar 2014 bei der Kreisverwaltung Germersheim im Sachgebiet Agrarförderung – gestellt werden (Ausschlussfrist).
Für Flächen im Weinbergsflurbereinigungsverfahren (nur außerhalb des Landkreises Germersheim) gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie beginnt am 1. April und endet voraussichtlich am 30. April 2014.

Die Antragsunterlagen für die Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierungsmaßnahmen nach der Weinmarktordnung im Jahr 2014 sind bei der Kreisverwaltung Germersheim – Fachbereich Umwelt und Landwirtschaft, Sachgebiet Agrarförderung- Luitpoldplatz 1, 76726, Germersheim, vorrätig, bzw. können direkt von der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier als Download im Antragszeitraum heruntergeladen werden:
http://www.add.rlp.de/Landwirtschaft,-Weinbau,-Wirtschaftsrecht/Agrarfoerderung-und-Veterinaerpruefdienst/Antragsunterlagen/.

Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit bei einer Zeilenbreite von 2 Metern in Flachlagen. Es muss entweder die Rebsorte und/oder die Rebunterlage gewechselt werden. Die Förderung einer Pflanzung der gleichen Rebsorte und der gleichen Rebunterlage wie in der Altanlage ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten einschließlich der pilzresistenten Rebsorten wie z.B. Johanniter und Regent erfolgen. Zusätzlich können auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert werden.

Die Fördersätze für die Maßnahmen innerhalb und außerhalb von Flurbereinigungen in Flachlagen wurden auf 7.000 Euro pro Hektar und für Erstellung extensiver Anlagen auf 6.000 Euro pro Hektar einheitlich festgelegt.

Antragsteller, die ab dem Jahr 2014 eine Unterstützung aus dem Umstrukturierungsprogramm beantragen oder ab dem Jahr 2011 Zahlungen aus dem Umstrukturierungsprogramm erhalten haben, müssen einen Antrag auf Agrarförderung bis spätestens 15. Mai 2014 abgeben.

Weitere Informationen können auch den neuen Antragsunterlagen entnommen werden.
Für spezielle Fragen steht Herr Römer unter der Telefonnummer 07274/53-358 gerne zur Verfügung.

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