Bad Dürkheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Am Freitag (13.12.) befuhren gegen 07.45 Uhr ein 50jähriger und ein 25jähriger, beide aus Bad Dürkheim, die Bruchstraße in Richtung Reiterhof. Als der 50jährige, der sich auf dem rechten der drei Fahrstreifen befand, wenden wollte, versuchte der jüngere gerade auf dem mittleren Fahrstreifen zu überholen, wobei es dann zu einem Zusammenstoß beider Fahrzeuge kam.
Beide Fahrer erlitten ein Schleudertraume und wurden leicht verletzt, der Schaden an den beiden unfallbeteiligten Fahrzeugen, einem Ford Ka und einem Ford Transit, wird auf 10.000 Euro geschätzt.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die Bestimmungen des § 7 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung hin.
Darin ist geregelt, dass auf einer Fahrbahn, auf der für beide Richtungen insgesamt drei Fahrstreifen durch Leitlinien markiert sind, der linke, dem Gegenverkehr vorbehaltene, und der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen benutzt werden dürfen. Nur wer nach links abbiegen will, darf sich bei insgesamt drei oder fünf Fahrstreifen für beide Richtungen auf dem jeweils mittleren Fahrstreifen in Fahrtrichtung einordnen.
Deshalb ist auf dem gesamten Verlauf der Bruchstraße ein Überholen verboten