• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Mannheim – Pkw-Maut für Ausländer muss in Koalitionsvertrag Nutzerfinanzierung darf nicht nur Lkws treffen

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – EU-Verkehrskommissar Siim Kallas hat die Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr für alle, mit gleichzeitiger Senkung der Kfz-Steuer, für EU-konform erklärt. „Diese Option muss Bestandteil des Koalitionsvertrages werden“, so Dr. Gerhard Vogel, Präsident der für die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern
(IHKs) bei verkehrspolitischen Themen federführenden IHK Rhein-Neckar.
„Insbesondere könnten die Einnahmen aus dieser Gebühr direkt für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur verwendet werden und nicht im allgemeinen Haushalt versickern“, so Vogel weiter.

Die sogenannte Bodewig-Kommission beziffert den Finanzierungsbedarf für Verkehrsinfrastruktur auf mindestens 7,2 Milliarden Euro pro Jahr. Auf dieser Basis hat die Verkehrsministerkonferenz (VMK) vor kurzem einstimmig verschiedene Optionen zur Nutzerfinanzierung beschlossen. Der bisherige Vorschlag, die fehlenden Finanzierungsmittel durch einseitige Ausweitung der Lkw-Maut zu generieren, ist aus Sicht der IHKs in Baden-Württemberg jedoch der falsche Weg. „Wir lehnen es ganz klar ab, dass sich die Politik die fehlenden Mittel ausschließlich von der Wirtschaft holen will“, macht Vogel deutlich und fordert: „Durch das ‘grüne Licht‘ der EU müssen jetzt rasch alle Optionen der Nutzerfinanzierung auch mit entsprechenden Kompensationsmöglichkeiten geprüft werden“.

Angesichts der dramatischen Unterfinanzierung aller Verkehrswege hat die VMK ausdrücklich die Neuschaffung von Gebühren/Abgaben für nicht in Deutschland zugelassene Pkw als zu prüfende Option vorgeschlagen. Auch das Gutachten des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) „Optionen zur Finanzierung der Bundesfernstraßen“ hatte erst kürzlich eine komplette Umstellung der Straßenbaufinanzierung auf eine allgemeine Nutzerfinanzierung als möglichen Weg aufgezeigt, um die erforderlichen Mittel aufzubringen.

Das angesprochene Gutachten des BWIHK ist unter www.rhein-neckar.ihk24.de, Dokumentnummer 164208, abrufbar.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de