Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – Seit dem 01.05.2004 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges eine Einzugsermächtigung für die Kraft-fahrzeugsteuer erteilt werden. Diese bisherige Vorgehensweise wird nun durch das SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst, das die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung ab Montag, 04. November 2013 einsetzt. Mit SEPA (Single Euro Payments Area), dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, werden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisun-gen, Lastschriften) eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz nutzbar.
Um diese Möglichkeit zu schaffen müssen anstatt der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer die BIC(Bank Identifier Code) sowie die IBAN (die International Bank Account Number), die in der Bundesrepublik Deutschland immer 22stellig sein muss, angegeben werden. Um die Umstellung möglichst reibungslos vornehmen zu können, ist ab dem 04. November 2013 bei jeder Zulassung ein sogenanntes Kombimandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer auszufüllen. Im Falle der Zulassung durch Dritte benötigt die Zulassungsbehörde zusätzlich zu den Zulassungsunterlagen und des Nachweises über das bestehende Konto(z.B. EC-Karte) jeweils eine Unterschrift des Halters für
– das Kombimandat und
– die Vollmacht zur Zulassung.
Weichen Halter und Kontoinhaber auch noch voneinander ab, ist darauf zu achten, dass beide den Vor-druck unterschreiben und dass zusätzlich zur Bankkarte, die Ausweisdokumente – auch des Kontoinhabers – zwecks Unterschriftenvergleichs vorgelegt werden. Die Zulassung kann nur erfolgen, wenn- wie auch bisher – keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen.
Die entsprechende Formulare “Vollmacht” und “Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer” können unter www.frankenthal.de, Menüpunkte „Stadt und Bürger“, „Bürgerdienste“, „Formularservice“ heruntergeladen werden bzw. liegen in der städtischen Zulassungsbehörde aus.