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Ludwigshafen- Hans Arndt: Kein Neid, aber Sorgen um das Verhältnis Politik zum Bürger!

Ludwigshafen/Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar-Steuergelder sind kein Selbstbedienungsladen!

Dienstwagen mit Chauffeur, persönlicher Referent, Bürohilfe samt eigenem Büro und eine Kostenpauschale von ca. 9.000 Euro im Jahr. Auf all diese Sach- und Finanzleistungen soll nun ein Ministerpräsident nach seinem Amtszeitende einen rechtlichen Anspruch erhalten. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Ministergesetztes in RLP vor. Je nach Amtszeitlänge bis zu max. 36 Monate. Die Regierung in RLP verweist hier auf die Bayern. Ich sage: „Dass die Bayern so etwas schon haben, heißt noch lange nicht das dies auch in Ordnung ist”. Liebe gewählte Bürgervertreter, erklärt diese Selbstbedienung mal einem Arbeitnehmer der 20, 30 oder 40 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und bei einem Arbeitsverlust für maximal 12 Monate (in Ausnahmefällen 15 bis max. 24 Monate) Arbeitslosengeld I erhält und danach direkt in Hartz IV übergeht. Oder einem Kommunalpolitiker der das Amt eines Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Beigeordneten begleitet und nach etlichen Dienstjahren ausscheidet. Diese Politiker müssen danach auch sehen wo sie bleiben.

Selbst in der freien Wirtschaft erhalten Geschäftsführer in der Regel nach ihrem Ausscheiden keine weiteren Zuwendungen. Die Übergabe der Geschäfte erfolgt während dem Arbeitsverhältnis und nicht danach. Zusätzliche Posten und Ämter werden während der Anstellung übergeben.

Sind wir doch mal ehrlich: Bisher ist noch kein Ministerpräsident nach seiner Amtszeit in die Sozialhilfe gerutscht.

Ein Rückgriff auf ein bestehendes Büro und dessen Ausstattung, sowie eine Kostenerstattung der nachweislich erbrachten Aufwendungen für maximal 6 Monate würden nach meiner Meinung vollkommen ausreichen.

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