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Metropolregion – Grabschändungen – Staatsanwaltschaft Landau setzt Belohnung aus

Essingen – Dannstadt-Schauernheim – Neuhofen/Metropolregion Rhein-Neckar –
Grabschändungen –
Staatsanwaltschaft Landau setzt Belohnung aus

Am Sonntag, dem 15. September 2013, gegen 17:30 Uhr, wurde festgestellt, dass auf dem Alten Jüdischen Friedhof in 76879 Essingen, in der verlängerten Gartenstraße, mehrere Grabsteine von unbekannten Tätern beschädigt wurden.

Zwei Grabsteine aus Sandstein wurden umgeworfen und beschädigt. Auf elf weiteren Grabsteinen brachten die Täter mit blauer Sprühfarbe volksverhetzende Parolen auf.
Die Tat dürfte aufgrund der verwendeten Sprühfarbe und dem Schriftbild mit zwei ähnlichen Delikten in Verbindung stehen.
Am 20. Juni 2013 wurde in 67125 Dannstadt-Schauernheim festgestellt, dass ein Hinweisschild und eine Sitzgruppe mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beschmiert wurden.
Einen Grabstein auf dem Alten Jüdischen Friedhof, in 67141 Neuhofen, besprühten unbekannte Täter mit einem antisemitischen Schriftzug. Diese Tat wurde am 16. August 2013 bei der Polizei angezeigt.
Das Fachkommissariat für politisch motivierte Kriminalität beim Polizeipräsidium Rheinpfalz hat eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Die Ermittlungen werden wegen Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Störung der Totenruhe und Sachbeschädigung geführt.
Zur Klärung der Straftaten bittet die Polizei um ihre Mithilfe.

Folgende Fragen sind für die Taten in Essingen, Neuhofen und Dannstadt-Schauernheim von Bedeutung:

Wer kann Hinweise zu Personen oder Fahrzeugen geben, die in der zurückliegenden Zeit im Bereich der Jüdischen Friedhöfe in Essingen und Neuhofen aufgefallen sind?

Haben Personen in den letzten Tagen nach dem Weg zum Alten Jüdischen Friedhof in Essingen gefragt?

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat in Essingen sowie zur Täterermittlung führen, hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Landau eine Belohnung in Höhe von 1.000.- Euro ausgesetzt.

Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden.

Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.

Sachdienliche Hinweise in allen Fällen nimmt der Kriminaldauerdienst Ludwigshafen unter Telefon 0621 963 1163 und alle Polizeidienststellen entgegen.

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