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Ludwigshafen – FWG: Klage gegen das Land wegen Verletzung des Konnexitätsprinzips prüfen!

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar – FWG: Klage gegen das Land wegen Verletzung des Konnexitätsprinzips prüfen!

Zur Hauptaussschussitzung am 09.09.2013 hat die FWG-Stadtratsfraktion beantragt, dass die Verwaltung prüft, ob sich die Stadt Ludwigshafen an der Klage der Stadt Neustadt gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen der Verletzung des Konnexitätsprinzips im Zuge des Ausbaus von U3-Kinderbetreuungsplätzen beteiligt. Nach Abschluss der Prüfungen soll darüber im Ausschuss bzw. Stadtrat ein bindender Beschluss gefasst werden.

Die Stadt Neustadt führt eine Sammelklage gemeinsam mit anderen Kommunen durch und sieht gute Erfolgsaussichten für ihre Klage.

Bereits mehrfach wurde in den stadträtlichen Gremien über die unzureichende Bezuschussung des Ausbaus der Kindergärten berichtet. Laut Fraktionsvorsitzendem Dr. Rainer Metz sind die Zuschüsse zum Kita-Ausbau extrem gering. So betragen beispielsweise die Kosten des Umbaus der Kindertagesstätte Löwenzahn in der Gartenstadt für die Aufnahme von zweijährigen Kindern für die Stadt 1,378 Millionen Euro. Es wird ein lächerlicher Zu-schuss von 24.000 Euro bezahlt.

Die Freien Wähler kritisieren, dass Politiker von Bund und Land Versprechungen über Kindergartenplätze abgeben, die Zeche aber durch die Stadt Ludwigshafen über Kredite bezahlt werden muss.

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