Ludwigshafen – IHK Pfalz: Realsteueratlas der IHK Pfalz zeigt: Hebesätze steigen weiter

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar- Realsteueratlas der IHK Pfalz: Hebesätze bei den Realsteuern steigen weiter

Ludwigshafen. Die rheinland-pfälzischen Städte drehen weiter an der Steuerschraube. Dies zeigt der Realsteueratlas 2013 der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. Untersucht wurden die örtlichen Hebesätze der Gewerbesteuer und Grundsteuer B für 21 ausgewählte Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern oder mit einer besonderen örtlichen Bedeutung.

Nach dieser aktuellen Untersuchung haben weitere vier Städte die Gewerbesteuerhebesätze angehoben nach bereits sieben Erhöhungen im Vorjahr. Damit haben jetzt schon zwölf dieser 21 Kommunen einen Hebesatz von 400 Prozent und mehr. Im Jahr 2011 waren es nur acht Städte.

Auch bei der Grundsteuer B, die von den Unternehmen für die Betriebsgrundstücke zu zahlen ist, haben vier Städte die Steuern erhöht. Nach den zehn Hebesatzanhebungen im letzten Jahr haben nun elf Städte einen Steuersatz von 400 Prozent und darüber. Im Jahr 2011 hatten von den 21 betrachteten Kommunen nur drei so hohe Hebesätze.

Dieser Trend zu Steuererhöhungen auf regionaler Ebene spiegelt sich auch bei den kleineren Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz wider. Die vier Industrie- und Handelskammern haben in ihren jeweiligen Bezirken insgesamt weitere massive Hebesatzerhöhungen festgestellt.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz hat die Auswertung zur Entwicklung der Realsteuerhebesätze in den 500 Kommunen ihres Kammerbezirks aktualisiert und im Realsteueratlas Pfalz 2013 veröffentlicht. Nachdem die Erhebung der Realsteuerhebesätze zum Stand 30. April noch ergeben hatte, dass insgesamt 62 Gemeinden im IHK-Bezirk Pfalz den Hebesatz bei der Gewerbe- oder der Grundsteuer B angehoben hatten, ergab eine Kontrollabfrage nach dem 30. Juni, dass weitere 60 Gemeinden rückwirkend zum 1. Januar 2013 ihre Hebesätze erhöht haben.

Bei der Gewerbesteuer hatten zunächst 23 Gemeinden im IHK-Bezirk den Hebesatz angehoben, bis zum 30. Juni waren es insgesamt 59 Gemeinden. Bei der Grundsteuer B waren zum 30. April 39 Erhöhungen zu verzeichnen, mit Stand 30. Juni waren es dann 79 Erhöhungen. „Das kostet unsere Unternehmen nicht nur unabhängig vom realisierten Gewinn zusätzliches Geld, ihnen fehlt auch die Planungssicherheit“, kritisiert Angela Cimniak, Steuerexpertin der IHK Pfalz.

Hintergrund für diese weitere Erhöhungswelle dürfte die von der Enquete-Kommission Kommunale Finanzen vorgeschlagene Anhebung der Nivellierungssätze bei der Gewerbesteuer und bei der Grundsteuer B sein. Der Gesetzentwurf zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs sieht vor, den Nivellierungssatz bei der Gewerbesteuer von 352 % auf 365 % anzuheben. Bei der Grundsteuer B ist eine Erhöhung von 338 % auf 365 % geplant. Wenn der vorliegende Reformvorschlag verabschiedet wird, müssen Gemeinden, deren Hebesätze unter den dann geltenden Nivellierungssätzen liegen, mit deutlichen Einbußen bei den Umlagezahlungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs rechnen.

Wie bereits beim Kommunalen Entschuldungsfonds, an dem eine Gemeinde nur teilnehmen darf, wenn sie ihre Einnahmequellen voll ausgeschöpft hat, werden die Gemeinden damit auch hier wieder durch politische Vorgaben unter Druck gesetzt, ihre Hebesätze nach oben zu schrauben. „Unsere Auswertungen zeigen, dass viele Gemeinden, die bisher Hebesätze in Höhe der alten Nivellierungssätze angewandt haben, ihr Hebesätze offenbar in vorauseilendem Gehorsam an die vorgeschlagenen Nivellierungssätze angepasst haben“, so Cimniak weiter.

Die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz drehen nun schon im dritten Jahr kräftig an der Steuerschraube. Dabei spült gerade die Gewerbesteuer bereits aufgrund der guten Konjunkturlage hohe Einnahmen in die Gemeindekassen. Gleichwohl gingen diese Mehreinnahmen bislang nicht mit einer Haushaltskonsolidierung einher. Nach Auffassung der IHK-Arbeitsgemeinschaft kann eine Konsolidierung der maroden Kommunalhaushalte nur über die Einnahmeseite nicht gelingen. Die Ausgabeseite muss deshalb stärker in den Fokus der Stadt- und Gemeinderäte rücken und das Konnexitätsprinzip Beachtung finden, so dass Bund und Land für die Kosten zahlen, die durch ihre Gesetze verursacht werden.

Der Realsteueratlas steht auf www.pfalz.ihk24.de, Dokument-Nr. 38902, zum Download bereit.

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