Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Wem es an diesem Tag nicht möglich ist, den Wahlraum aufzusuchen, hat die Möglichkeit, auf Antrag per Briefwahl zu wählen. Die Wählerinnen und Wähler erhalten bis spätestens 01.09.2013 ihre Wahlbenachrichtigungen, die im DIN A4-Format gestaltet sind. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist zur Vereinfachung des Verfahrens, ein Antrag vorgegeben. Dieser Antrag ist auszufüllen und zu unterschreiben, und entweder in einem frankierten Briefumschlag an die Stadtverwaltung zu schicken oder bei Vorsprache unbedingt mitzubringen.
Briefwahlunterlagen können auch per E-Mail beantragt werden. Bei Beantragung durch E-Mail sind der Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers oder der Antragstellerin anzugeben. Darüber hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers/der Antragstellerin die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.
Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht im Internet unter www.frankenthal.de zur Verfügung. Der Antrag ist per E-Mail zu richten an folgende E-Mail-Adresse: briefwahl@frankenthal.de
Das Briefwahlbüro wird ab 19.08.2013 wiederum im Rathaus, Sitzungssaal III, Zimmer- Nr. 130, eingerichtet. Zugang über den Seiteneingang des Rathauses. Telefonische Erreichbarkeit unter der Nr. 89-488.
Die Ausübung des Wahlrechts vor Ort ist möglich während der folgenden Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 08.00 – 12.30 Uhr
Montag – Mittwoch 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadtverwal-tung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Versenden Wahlberechtigte Wahlbriefe, so sind diese so rechtzeitig an die angegebene Stelle abzusenden, dass sie dort spätestens am Wahltag, Sonntag, 22. September 2013, bis 18.00 Uhr, eingehen. Später eingehende Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Wahlbrief für die Bundestagswahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt der Briefwähler/die Briefwählerin.